A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Bestätigter Landeszentralbankscheck
Von einer
Zweigstelle
einer
Landeszentralbank
bestätigter Scheck
. Die
Einlösung
des
Gegenwert
es wird bis zu acht Tagen nach dem Ausstellungsdatum garantiert. Die
Bestätigung
ist auf einem
Scheck
auf ein
Konto
bei einer
Landeszentralbank
vermerkt. Während dieser Zeit entspricht der
Scheck
wirtschaftlich
dem
Bargeld
. Bestätigte
Schecks
werden bei geschäftlichen
Transaktion
en wie
Auktion
en, Grundstücksverkäufen u.a. verwendet, wo sonst direkt
Bargeld
verlangt wird, das damit ersetzt werden kann. Der
Gegenwert
für den bestätigten
Scheck
wird mit der
Bestätigung
vom
Konto
im
Voraus
abgebucht.
Banken
besorgen ihren
Kunden
bestätigte
Schecks
auf ihr Landeszentralbankkonto ebenfalls gegen Vorausbuchung.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Bestandteil
bestätigter LZB-Scheck
Weitere Begriffe :
Berufsausbildungsrecht
Fallmethode
Kündigung
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum