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Bestandskonto

Bestandskonto In der Buchführung werden sämtliche Vermögensbestände in den aktiven und sämtliche Kapitalbestände (Eigen-/Fremdkapital) in den passiven Bestandskonten geführt.

Für alle in der Bilanz zu erfassenden Bestandsgrößen werden in der Finanzbuchhaltung einzelne Konten, die Bestandskonten, geführt. Auf die einzelnen Bestandskonten werden am Anfang einer Abrechnungsperiode aus der Eröffnungsbilanz die Anfangsbestände übertragen; sie erfassen die in der Abrechnungsperiode eintretenden Veränderungen und die durch eine Inventur zu kontrollierenden Schlußbestände, die dann in der Schlußbilanz auszuweisen sind. Die Anfangsbestände der auf der Aktivseite der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände des Anlage und Umlaufvermögens werden auf die Unke Seite (Sollseite) der einzelnen Aktiv oder Vermögenskonten übertragen. Mengenmäßige Zugänge und wertmäßige Zuschreibungen (Bestandserhöhungen) werden auf der Sollseite, mengenmäßige Abgänge und wertmäßige Abschreibungen (Bestandsminderung
en) werden auf der rechten Seite (Habenseite) der Aktivkonten festgehalten. Der sich als Saldo ergebende Schlußbestand der einzelnen Aktivkonten wird zum Ausgleich des jeweiligen Aktivkontos auf der Habenseite eingetragen; im Schlußbilanzkonto erscheinen die Vermögensbestände auf der Aktivseite. Die Anfangsbestände der auf der Passivseite der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Eigen und Fremdkapitalposten werden auf die rechte Seite (Habenseite) der einzelnen Passiv oder Kapitalkonten übertragen. Bestandserhöhungen werden bei Passivkonten auf der Habenseite, Bestandsminderungen auf der Sollseite gebucht. Als Saldo ergibt sich der Schlußbestand der einzelnen Passivkonten; er wird zum Ausgleich des jeweiligen Passivkontos auf der Sollseite eingetragen. Im Schlußbilanzkonto erscheinen die Bestände an Eigen und Fremdkapital auf der Passivseite. Im Rahmen der Erfolgsrechnung finden die Bestandsveränderungen bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen und bei Handelswaren eine besondere Berücksichtigung.

 

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