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Bestimmungsland

Verbrauchsland
Bezeichnung aus der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für jenes Land, in dem die ausgeführten Waren gebraucht, verbraucht, bearbeitet oder verarbeitet werden sollen. Ist dieses Land nicht ausdrücklich genannt, so gilt das letzte bekannte Land, in das die Waren verbracht werden sollen, als Bestimmungsland (Käuferland).

 

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