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Bestimmungslandprinzip

Das Bestimmungslandprinzip hat Bedeutung für die indirekten Steuern, insbesondere für die Umsatzsteuer. Grundidee ist es dabei, Lieferungen und Leistungen nur in dem Land zu besteuern, in dem ihr Verbrauch erfolgt. Dadurch wird eine mehrfache Besteuerung mit indirekten Steuern verhindert.

Ursprungslandprinzip
findet Anwendung bei der Erhebung der Umsatzsteuer für Warenlieferungen im grenzüberschreitenden Verkehr. Die Ware bleibt bei der grenzüberschreitenden Lieferung grundsätzlich mit der Umsatzsteuer des Ursprungslandes unbelastet und wird erst mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes belastet. Die Europäische Kommission setzt sich dafür ein, innerhalb der EU das Ursprungslandprinzip anzuwenden. Hierdurch würde die steuerliche Ent- und Belastung der Waren beim Ex- bzw. Import entfallen und unabhängig vom Bestimmungsland die Umsatzsteuer des Ursprungslandes gelten. Das Steueraufkommen könnte über eine «Clearing-Stelle» zwischen den EU-Staaten entsprechend der Warenströme verteilt werden.

 

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