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Beteiligungscontrolling
Koordination
, Unterstützung und
Steuerung
der
Beteiligungsgesellschaften
im Hinblick auf die
bestmöglich
e
Erreichung
der
Gesamtunternehmensziel
e sowie der
Zielvorgabe
n für einzelne
Gesellschaft
en (
Controlling
). Das Beteiligungscontrolling erstreckt sich nicht nur auf eine
Beteiligung
im Sinne von §271
HGB
, sondern auf alle
Anteile
, die an
selbständig
en juristischen
Einheit
en
gehalt
en werden. Die zunehmende
Verflechtung
der
Wirtschaft
und die damit einhergehenden
Akquisition
en und Verselbständigungen einzelner
Unternehmensbereich
e
haben
dazu geführt, dass in fast allen größeren
Unternehmen
eigene Beteiligungsressorts (
z
.
T
. auf Vorstandsebene) eingerichtet wurden. Das
Instrumentarium
des Beteiligungscontrolling mit einem fest vorgegebenen Berichtsrhythmus und -
inhalt
erstreckt sich zum einen als
operatives Controlling
insbesondere auf die klassischen bilanzanalytischen
Kennzahlen
und
Kennzahlensysteme
und zum anderen als
strategisches Controlling
vor allem auf die
Ermittlung
von
Beteiligungs
- bzw.
Unternehmenswert
en (
Unternehmensbewertung
).
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