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Betrieb

örtliche, technische und organisatorische Einheit zur Erstellung von Gütern und Dienstleistungen. Betriebe sind dem zugehörigen Unternehmen untergeordnet, ihr oberstes Ziel ist die eigene Wirtschaftlichkeit.

Betrieb ist der Teil der Unternehmung, in dem die Leistungserstellung stattfindet.

Kurzformel:
Betrieb = technischer Apparat der Unternehmung.

ist ein Teil der Unternehmung, in welchem die Leistungserstellung stattfindet, die nach dem systemindifferenten Wirtschaftlichkeitsprinzip vorgenommen wird. Betriebe erstellen unter einem einheitlichen Willen selbständig technische Leistungen und rechnen, kostenrechnerisch betrachtet, selbständig ab. Sie werden meist nach der Art ihrer Leistung in Haupt-,

Neben- und Hilfsbetriebe unterteilt.

Der Betrieb ist nach Erich Gutenberg durch drei systemindifferente oder systemunabhängige Tatbestände beschrieben. Diese Tatbestände sind:

1. Das System der Faktorkombination. In jedem Betrieb müssen unabhängig vom Wirtschaftssystem, dem er angehört, die Faktoren Arbeit
, Betriebsmittel und Werkstoffe eingesetzt, miteinander kombiniert und zu Leistungen transformiert werden.

2. Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Die Kombination und Transformation der Produktionsfaktoren vollzieht sich nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip oder ökonomischen Prinzip. Dieses Prinzip ist ein rein formales Prinzip, welches unabhängig von dem Wirtschaftssystem und unabhängig von der Zielsetzung von jedem Betrieb berücksichtigt werden muß.

3. Das Prinzip des finanziellen Gleichgewichts. Bei der Erstellung und Verwertung der Leistungen muß das Prinzip des finanziellen Gleichgewichts beachtet werden. Jeder Betrieb kann langfristig nur existieren, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgerecht nachkommen kann. Kommen zu diesen drei systemindifferenten oder systemunabhängigen Tatbeständen noch drei systemdifferente oder systemabhängige Tatbestände hinzu, so entsteht je nach dem Wirtschaftssystem, in dem der Betrieb arbeitet, eine i Unternehmung oder ein Betrieb der plandeterminierten Leistungserstellung.

Eine einheitliche Definition des B. ( und des Unternehmens) hat sich in der Betriebswirtschaftslehre nicht durchgesetzt. Dabei hat die von E. Gutenberg vertretene Auffassung eine besondere Verbreitung gef und en. Er geht davon aus, daß es einzelwirtschaftliche Tatbestände gibt, die in allen Wirtschaftsordnungen gelten. Diese Merkmale werden als »systemindifferente Tatbestände« bezeichnet. Dazu gehören das Prinzip der Wirtschaftlichkeit (ökonomisches Prinzip), die Kombination der Produktionsfaktoren (zur Erstellung betrieblicher Leistungen für Fremdbedarf) und das finanzielle Gleichgewicht. »B. « in diesem Sinne sind sowohl in einer Marktwirtschaft, als auch in einer Zentralwirtschaft zu finden. Ein B. ist demnach eine Wirtschaftseinheit, die Leistungen zur Deckung von Fremdbedarf unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und des finanzwirtschaftlichen Gleichgewichts erstellt und verwertet. Im übrigen ist es auch so, daß einzelne öffentliche Verwaltungen, wie etwa Kommunalverwaltung, Bundes und Landesverwaltung, Sonder Behörden usw. als »öffentliche Verwaltungsbetriebe« zu charakterisieren sind. Für sie sind in gleicher Weise die »systemindifferenten Tatbestände« relevant, womit eine neue (ökonomische) Betrachtungsweise der öffentlichen Verwaltungen erschlossen wird.

 

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