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Betriebliche Altersvorsorge
Es gibt fünf verschiedene Anlagemöglichkeiten im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Bei der Direktzusage bildet der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen und erbringt die Leistungen unmittelbar. Bei der Unterstützungskasse erhalten Beschäftigte vom Arbeitgeber die Zusage, dass der Betrieb nach Eintritt des Versorgungsfalles Rentenleistungen in einer bestimmten Höhe zahlt. Da die Unterstützungskassen eine selbständige Versorgungseinrichtung sind, sind die Zuwendungen des Betriebes an die Unterstützungskasse als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten seiner Beschäftigten ab. Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich durch Entgeltumwandlung an der Finanzierung zu beteiligen. Der Staat unterstützt die Beiträge der Beschäftigten, indem er für die Beiträge bis zu 1752 Euro nur eine Pauschalsteuer in Höhe von 20 % erhebt. Zusätzlich können die Beschäftigten hier – anders als bei den beiden internen Durchführungswegen (Direktzusage und Unterstützungskasse) – eine »Riester Förderung« in Anspruch nehmen.
Die Pensionskasse funktioniert wie eine Versicherung und wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Der Staat unterstützt die Beiträge, die durch die Beschäftigten geleistet werden, auf drei unterschiedliche Arten. Die Beschäftigten können für ihre Beiträge die »Riester-Förderung« bekommen, vorausgesetzt, für die Beiträge werden vorher Steuern und Sozialbeiträge abgeführt. Daneben können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2002: 2160 Euro) steuerfrei eingezahlt werden. Für Beiträge, diedarüber hinausgehen, ist eine Pauschalversteuerung (20 %) bis zu 1752 Euro möglich. Bei den beiden letztgenannten Möglichkeiten sind die Beiträge bis Ende 2008 auch sozialversicherungsfrei.
Der Pensionsfonds ist frei in der Auswahl seiner Geldanlage und daher potenziell renditestark. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber ein, die Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich daran durch Entgeltumwandlung zu beteiligen. Der Staat unterstützt die Beiträge der Beschäftigten – mit Ausnahme der Pauschalversteuerung– in gleicher Weise wie bei der Pensionskasse.
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