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Betriebliche Mitbestimmung
Die
betriebliche
Mitbestimmung
ergibt sich aufgrund des
Betriebsverfassungsgesetz
es, des
Montan-Mitbestimmungsgesetz
es und des
Mitbestimmungsgesetz
es von 1976. Die
Mitbestimmung
der
Arbeitnehmer
ist durch den
Betriebsrat
, den
Wirtschaftsausschuß
, den
Aufsichtsrat
und den
Arbeitsdirektor
gegeben. Sie wird, soweit sie sich auf den
Betriebsrat
und den
Wirtschaftsausschuß
erstreckt, als
arbeitsrechtlich
e
Mitbestimmung
bezeichnet. Sie wird, soweit sie sich auf den
Aufsichtsrat
und den
Arbeitsdirektor
bezieht,
unternehmerische Mitbestimmung
genannt.
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