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Betriebliche Mitbestimmung
Die
betriebliche
Mitbestimmung
ergibt sich aufgrund des
Betriebsverfassungsgesetz
es, des Montan-
Mitbestimmungsgesetz
es und des
Mitbestimmungsgesetz
es von 1976. Die
Mitbestimmung
der
Arbeitnehmer
ist durch den
Betriebsrat
, den
Wirtschaftsausschuß
, den
Aufsichtsrat
und den
Arbeitsdirektor
gegeben. Sie wird, soweit sie sich auf den
Betriebsrat
und den
Wirtschaftsausschuß
erstreckt, als arbeitsrechtliche
Mitbestimmung
bezeichnet. Sie wird, soweit sie sich auf den
Aufsichtsrat
und den
Arbeitsdirektor
bezieht, unternehmerische
Mitbestimmung
genannt.
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