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Betriebliche Mitbestimmung

Die betriebliche Mitbestimmung ergibt sich aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes, des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes von 1976. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist durch den Betriebsrat, den Wirtschaftsausschuß, den Aufsichtsrat und den Arbeitsdirektor gegeben. Sie wird, soweit sie sich auf den Betriebsrat und den Wirtschaftsausschuß erstreckt, als arbeitsrechtliche Mitbestimmung bezeichnet. Sie wird, soweit sie sich auf den Aufsichtsrat und den Arbeitsdirektor bezieht, unternehmerische Mitbestimmung genannt.

 

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