Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Betriebliche Mitbestimmung

Die betriebliche Mitbestimmung ergibt sich aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes, des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes von 1976. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist durch den Betriebsrat, den Wirtschaftsausschuß, den Aufsichtsrat und den Arbeitsdirektor gegeben. Sie wird, soweit sie sich auf den Betriebsrat und den Wirtschaftsausschuß erstreckt, als arbeitsrechtliche Mitbestimmung bezeichnet. Sie wird, soweit sie sich auf den Aufsichtsrat und den Arbeitsdirektor bezieht, unternehmerische Mitbestimmung genannt.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Betriebliche Leistung
Betriebliche Planung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Zwangsvollstreckungsklausel Finanzdienstleistungsinstitute Kostenelastizität
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum