Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Betriebliches Rechnungswesen (RW)

Betriebliches Rechnungswesen (RW) ist eine Sammelbezeichnung für die rechnerische Erfassung, Auswertung und Kontrolle aller Daten, die das Geschehen im Betrieb mengenmäßig und wertmäßig beschreiben.

Einteilung:
Das betriebliche RW umfaßt im einzelnen:

(1) Kostenrechnung oder Betriebsbuchhaltung (interne Erfolgsrechnung).
Sie ermittelt die angefallenen Kosten und rechnet sie den Stellen und Produkten zu, die sie verursacht haben.

(2) Finanz- oder Geschäftsbuchhaltung (externe Erfolgsrechnung):
Sie gibt einen Überblick über die Vermögens- und Ertragslage.

(3) Betriebsstatistik:
Sie verarbeitet das Zahlenmaterial zu Kennzahlen, Tabellen, grafischen Darstellungen.

(4) Planungsrechnungen zur Unternehmensführung, insbesondere Investitionsrechnung und Finanzplanung (Beispiele: Bestimmung der Vorteilhaftigkeit von Investitionen, Ermittlung optimaler Bestellmengen, Seriengrößen, Fertigungsprogramme, Verfahrenswahl- und Fremdbezugsentscheidungen
).

Das betriebliche RW wird in zwei Bereiche eingeteilt, nämlich internes RW und externes RW.

(1) Das interne RW dient der Planung, Steuerung und Kontrolle der Unternehmung. Es wendet sich an interne Adressaten, insbesondere an die Unternehmensführung. Bei der Gestaltung des internen RW ist man daher frei. Es bestehen hierzu keine gesetzlichen Vorschriften.

Im einzelnen umfaßt das interne RW die Kostenrechnung, die Investitions- und Finanzierungsrechnung sowie die Betriebsstatistik.

(2) Das externe RW erfaßt die Vorgänge zwischen Unternehmung und Umwelt. Es ist weitgehend durch die Bestimmungen des Handels- und Steuerrechts geregelt. Es umfaßt die Finanzbuchhaltung nebst Jahresabschluß und die steuerliche Erfolgsrechnung(Steuerbilanz).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Betriebliches Rechnungswesen
Betriebliches Vorschlagswesen

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Zusatzauftrag Range-Warrant Stoffrechnung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum