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Betriebliches Vorschlagswesen (BVW)

Ideen- und Innovationsmanagement. Gemäß dem Sinnspruch: »Keiner ist so klug wie alle« wird das BVW, das in Deutschland 1872 zum ersten Mal bei der Fa. Krupp eingeführt wurde, heute verstärkt als ein personalwirtschaftliches Instrument betrachtet, das zu einer permanenten Produkt- und Prozessinnovation in kleinen Schritten beiträgt, die Motivation und Entwicklung der Beschäftigten im Rahmen einer Personalentwicklung fördert und nicht zuletzt auch einen positiven Beitrag zu einer zielorientierten Unternehmens- und Innovationskultur liefert, die auf Partizipation zwischen Kapital und Arbeit zur Realisierung von Unternehmenszielen setzt. Der Verbreitungsgrad des BVW nimmt bezogen auf die Betriebsgröße stark ab. In der Größenklasse 1 bis 50 Beschäftige setzen nur vier Prozent der Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe das BVW ein, während es in der Größenklasse über 500 Beschäftigte 93 Prozent der Unternehmen sind, die auf ein BVW nicht verzichten wollen. Grundsätzlich kann ein Verbesserungsvorschlag jede Idee eines Mitarbeiters sein, die eine Verbesserung gegenüber dem bestehenden Zustand aufzeigt, deren Einführung rentabel ist bzw. die zu einer Erhöhung der Sicherheit, Verringerung der Schäden für Gesundheit und Umwelt sowie zu einer Steigerung des Firmenansehens führt und die ohne die Anregung des Einreichers nicht durchgeführt worden wäre. Das betriebliche Vorschlagswesen umfasst somit alle Systeme und Verfahrensweisen, mit denen Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitern prämiert werden. Voraussetzung ist, dass diese Vorschläge über die normale Dienstpflicht hinausgehen. Dabei richten Mitarbeiter Vorschläge an einen »Beauftragten für das Vorschlagswesen«. Dieser holt bei entsprechenden Fachleuten im Unternehmen Gutachten zum Nutzen und zur Durchführbarkeit der Ideen ein. Eine Prüfungs- und Bewertungskommission, zusammengesetzt aus Vertretern des Managements und der Arbeitnehmer, entscheidet schließlich auf Grundlage der Gutachten über eine Annahme oder Ablehnung der Vorschläge sowie über die Form und Höhe der Anerkennung (Prämie). Als sehr wichtig für den langfristigen Erfolg des betrieblichen Vorschlagswesens wird angesehen, dass eingereichte Vorschläge möglichst schnell und unbürokratisch bewertet und bei positiver Beurteilung umgesetzt werden.

Neben den Arbeitnehmer-Erfindungen gibt es auch nicht patent- oder gebrauchsmusterfähige Vorschläge technischer oder kaufmännisch-organisatorischer Art. Verwertet der Arbeitgeber diese und gehen sie über die vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers hinaus, so sind sie diesem zu vergüten. Für Vorschläge, die keinen solchen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers begründen, richten viele Unternehmen ein eigenes betriebliches Vorschlagswesen ein. Meist werden in Form einer Betriebsvereinbarung Vorschlagsweg, -beurteilung und -annähme sowie die Vergütung geregelt.

eine auf Freiwilligkeit basierende Einrichtung von Unternehmen, die das Innovationspotential von Arbeitnehmern aktivieren und nutzbar machen soll. Konkret geht es dabei um die Begutachtung, Prämiierung und Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen der Mitarbeiter, die über deren Aufgabengebiet als Stelleninhaber hinausreichen, wobei das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgetaltung zugesteht. Weitere zu beachtende Regelungen für das betriebliche Vorschlagswesen finden sich im Patentgesetz, im Gesetz über Arbeitnehmer-Erfindungen und in den Richtlinien zur steuerlichen Behandlung ausgezahlter Prämien. Berechnungsgrundlage dafür bildet zumeist die Nettoersparnis für das Unternehmen im ersten Jahr nach Realisation des Verbesserungsvorschlages. Nach Untersuchungen des Deutschen Instituts für Betriebswirtchaft, das sich seit 1954 regelmässig mit der Materie befasst, wurden 1988 zwischen 5 und 60% an den Einreichenden ausgeschüttet.   Literatur: Hentze, ]., Personalwirtschaftslehre, Bd. 2,4. Aufl., Bern, Stuttgart 1990, S. 156 ff.



(BVW): Eine betriebliche Einrichtung zur Förderung, Begut­achtung, Anerkennung und Verwirklichung von Verbesserungsvorschlägen der Arbeitnehmer. Das betriebliche Vorschlagswesen bietet einzel­nen Mitarbeitern ebenso wie Mitarbeitergruppen die Möglichkeit, eigene Ideen zu äußern und durch konkrete Vorschläge ökonomische, techni­sche und soziale Bedingungen und Wirkungen der Betriebsprozesse zu verbessern. An einen Verbesserungsvorschlag werden folgende Anfor­derungen gestellt:

· Er soll eine möglichst präzise dargestellte Lösung zur Verbesserung eines gegenwärtigen Zustands enthalten und dabei konkret beschrei­ben, was verbesserungsbedürftig ist sowie kon­struktiv aufzeigen, wie die Verbesserung vorge­nommen werden kann.
· Er muss zumindest für den vorgesehenen be­trieblichen Anwendungsbereich eine nutzbrin­gende (z.B. kostenreduzierende, sicherheitsver­bessernde, umweltschützende, unfallverhüten­de, prestigesteigernde) Neuerung darstellen.
· Er wird nur dann prämiiert, wenn er nicht un­mittelbares Ergebnis aus der Erfüllung der zuge­wiesenen Stellenaufgabe des Einreichers ist, sondern eine über den Rahmen des Arbeitsver­trags hinausgehende freiwillige Sonderleistung darstellt.
Inhaltlich können sich Verbesserungsvorschläge auf sämtliche Aspekte der Leistungserstellung und -verwertung, der betrieblichen Sicherheit so­wie auf Sozialleistungen erstrecken. Die Grund­sätze des betrieblichen Vorschlagswesen sind nach § 87, Absatz 1, Ziffer 12 des Betriebsver­fassungsgesetzes dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zuzurechnen.
Zu den wichtigsten Zielen des betrieblichen Vor­schlagswesen gehören neben der vorrangigen Steigerung von Produktivität und Wirtschaftlich­keit, die Erhöhung der Arbeitssicherheit, Arbeits­erleichterungen, die Verbesserung der Konkur­renzfähigkeit, die Erweiterung des Personalfüh­rungsinstrumentariums und die Ausgestaltung von Möglichkeiten zur Persönlichkeitsentfaltung.
Die wichtigsten Kennziffern (Effizienzkriterien)
zur Einschätzung des Erfolgs sind die Beteili­gungs- und Annahmequoten sowie die Prämien­arten und -höhen.
Um höchste Effizienz zu erreichen, stehen fol­gende Gestaltungsinstrumente zur Verfügung:
(1) Durch eine systematische Werbung sollen al­le Betriebsangehörigen über die Funktionsweise des betrieblichen Vorschlagswesen informiert und zur Beteiligung am betrieblichen Vorschlags­wesen angeregt werden.
(2) Im Rahmen eines Anreizsystems wird ein Be­wertungsverfahren benötigt, mit dem der Nutzen eines Verbesserungsvorschlags für die Unter­nehmung so präzise wie möglich zu ermitteln ist,
um den Einreicher daran partizipieren zu lassen bzw. äquivalente Formen der Belohnung aus­wählen zu können. Mehrere Bewertungskriterien sind in ausgewogener Weise gleichzeitig zu berücksichtigen. Hierzu zählen der geschätzte Nutzen für den Betrieb, der Fleiss (das Engage­ment) des Einreichers, die Originalität (der Neu­igkeitsgehalt) seines Verbesserungsvorschlags, die Vergleichbarkeit mit bereits prämiierten Ver­besserungsvorschlägen (Prinzip der relativen Gerechtigkeit) sowie die Werbewirksamkeit und Anreizwirkung für potentielle Teilnehmer am be­trieblichen Vorschlagswesen.
(3) Bei der Wahrnehmung einer längerfristigen Aufgabe sind Effizienzverbesserungen zu erwar­ten, wenn sie organisatorisch gestaltet wird. In­nerhalb der Organisation des BVW können ab-lauf- und aufbauorganisatorische Aspekte ge­danklich unterschieden werden. Im Rahmen der Ablauforganisation sind die Vorschlagswege (Dienstweg und/oder Sonderwege), die Vor­schlagsformen (schriftlich oder mündlich, mit oder ohne Namensnennung) und die Vorschlagsbearbeitung zu regeln. Innerhalb der Aufbauorganisation werden Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der am betrieblichen Vor­schlagswesen beteiligten Aufgabenträger (Orga­ne) festgelegt. Neben dem Unternehmer bzw. dem Management sind die wichtigsten Aufga­benträger der Betriebsrat, der BVW-Beauftragte, die Gutachter, die BVW-Kommission und evtl. ein besonderer Berufungsausschuss (Einigungsstel­le).
(4) Die Kombination des betrieblichen Vor­schlagswesens mit anderen Instrumenten wie
Rationalisierung, - Innovation und Personalentwicklung.
Die Ursprünge des heutigen betrieblichen Vor­schlagswesens reichen in Deutschland bis ins 19. Jahrhundert zurück. Während des Zweiten Weltkriegs sah der Staat im betrieblichen Vor­schlagswesen eine willkommene Einrichtung zur Steigerung der Arbeitsleistung bei gleichzeitiger Kostensenkung durch Einsparung von Material, Arbeitskräften und Zeit.
Der nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundes­republik Deutschland einsetzende wirtschaftliche Aufschwung führte auch zum Wiedereinsatz an das betrieblichen Vorschlagswesen.

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