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Betriebliches Vorschlagswesen (BVW)
Ideen- und Innovationsmanagement. Gemäß dem Sinnspruch: »Keiner ist so klug wie alle« wird das BVW, das in Deutschland 1872 zum ersten Mal bei der Fa. Krupp eingeführt wurde, heute verstärkt als ein personalwirtschaftliches Instrument betrachtet, das zu einer permanenten Produkt- und Prozessinnovation in kleinen Schritten beiträgt, die Motivation und Entwicklung der Beschäftigten im Rahmen einer Personalentwicklung fördert und nicht zuletzt auch einen positiven Beitrag zu einer zielorientierten Unternehmens- und Innovationskultur liefert, die auf Partizipation zwischen Kapital und Arbeit zur Realisierung von Unternehmenszielen setzt. Der Verbreitungsgrad des BVW nimmt bezogen auf die Betriebsgröße stark ab. In der Größenklasse 1 bis 50 Beschäftige setzen nur vier Prozent der Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe das BVW ein, während es in der Größenklasse über 500 Beschäftigte 93 Prozent der Unternehmen sind, die auf ein BVW nicht verzichten wollen. Grundsätzlich kann ein Verbesserungsvorschlag jede Idee eines Mitarbeiters sein, die eine Verbesserung gegenüber dem bestehenden Zustand aufzeigt, deren Einführung rentabel ist bzw. die zu einer Erhöhung der Sicherheit, Verringerung der Schäden für Gesundheit und Umwelt sowie zu einer Steigerung des Firmenansehens führt und die ohne die Anregung des Einreichers nicht durchgeführt worden wäre. Das betriebliche Vorschlagswesen umfasst somit alle Systeme und Verfahrensweisen, mit denen Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitern prämiert werden. Voraussetzung ist, dass diese Vorschläge über die normale Dienstpflicht hinausgehen. Dabei richten Mitarbeiter Vorschläge an einen »Beauftragten für das Vorschlagswesen«. Dieser holt bei entsprechenden Fachleuten im Unternehmen Gutachten zum Nutzen und zur Durchführbarkeit der Ideen ein. Eine Prüfungs- und Bewertungskommission, zusammengesetzt aus Vertretern des Managements und der Arbeitnehmer, entscheidet schließlich auf Grundlage der Gutachten über eine Annahme oder Ablehnung der Vorschläge sowie über die Form und Höhe der Anerkennung (Prämie). Als sehr wichtig für den langfristigen Erfolg des betrieblichen Vorschlagswesens wird angesehen, dass eingereichte Vorschläge möglichst schnell und unbürokratisch bewertet und bei positiver Beurteilung umgesetzt werden.
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