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Betriebsarten
Ein
Betrieb
deckt durch seine erstellten
Güter
( Gut ) den
Bedarf
von Güternachfragern (
Bedürfnis
). Je nachdem, ob die
Betriebe
fremden
Bedarf
oder Eigenbedarf decken, spricht man von
Unternehmen
oder
Haushalt
en. Hinsichtlich der
Anteilseigner
lassen sich private oder
öffentliche Betriebe
unterscheiden. Je nach Art der erzeugten
Leistung
können Sach- oder
Dienstleistungsbetriebe
getrennt werden.
Volkswirtschaftlich
wird in diesem Zusammenhang von primärem, sekundärem und tertiärem
Sektor
gesprochen.
Betriebe
lassen sich weiterhin nach der
Branche
, der
Rechtsform
oder der Größe (
Betriebsgröße, optimale
) einteilen. Größeneinteilungen finden sich erstmals seit dem
Bilanzrichtliniengesetz
rechtlich
geregelt im
Handelsgesetzbuch
(HGB) zur Bestimmung von
Publizitätspflicht
en. Nach dem vorwiegend eingesetzten
Produktionsfaktor
lassen sich
personal
- oder
anlagen
- bzw.
kapitalintensiv
e
Betriebe
unterscheiden.
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