Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Betriebsertrag

Betriebsertrag ist die Summe aus Umsatz und Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigfabrikaten sowie den aktivierten innerbetrieblichen Leistungen, bewertet zu den darin steckenden Kosten.

Der Betriebsertrag ist ein Synonym zu Leistungen und stellt die positive Komponente bei der Ermittlung des Betriebserfolgs dar.


ist die positive Komponente bei der Ermittlung des Betriebserfolges in der kurzfristigen Erfolgsrechnung. Der Betriebsertrag ist die Summe aus den Umsatzerlösen und den Bestandsveränderungen der Halb- und Fertigfabrikate, bewertet zu Herstellkosten.

Der Betriebsertrag ist derjenige Teil der Erträge, der in Erfüllung des eigentliches Betriebszweckes entsteht. Er wird deshalb auch als Zweckertrag bezeichnet. Es ist der betriebsbedingte Ertrag. Dieser gehört bei der Gewinn- und Verlustrechnung der Kapitalgesellschaften gemäß § 275 HGB zum "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit". Der Betriebsertrag entspricht leistungsmäßig der 4 Grundleistung.

Der andere Teil der Erträge ist dagegen neutraler Ertrag, der betriebsfremden und außerordentlichen Ertrag darstellt.

Leistung

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Betriebsergebnisrechnung
Betriebsform

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Kennzahlenanalyse Monopolstellung Umwandlung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum