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Betriebsnotwendiger Gutsverzehr
Spezialfall des leistungsbezogenen
Gutsverzehr
s, der nur den
Normalverbrauch
erfaßt, der vom
Betrieb
im Regelfall, d.h. im
Durchschnitt
einer längeren
Periode
und unter den üblichen Produktionsbedingungen, aufgewendet werden muß. Verwendet
man
diesen
betriebsnotwendigen
Gutsverzehr
als
Grundlage
für einen allgemeinen
Kostenbegriff
, so wird jeder über dem Regelverbrauch liegende tatsächliche
Verzehr
bei der
Vorgabe
dieser
Normkosten
vernachlässigt. Ein solches Vorgehen
macht
jedoch einen effektiven
Soll-IstKostenvergleich
zur
Beurteilung
des
Wirtschaftlichkeitsgrad
es unmöglich und erscheint deshalb wenig sinnvoll.
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