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Betriebsstättenprinzip
Die Errichtung einer
Betriebsstätte
in einem anderen Staat führt dazu, daß dieser andere Staat die
Gewinne
, die der
Betriebsstätte
wirtschaftlich
zuzurechnen sind, besteuern darf. Eine entsprechende
Regelung
wird regelmäßig in
Doppelbesteuerungsabkommen
vereinbart. Das
OECD
-Musterabkommen enthält in Art. 7
Abs
. 1 dieses
Prinzip
.
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