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Betriebsstättenprinzip

Die Errichtung einer Betriebsstätte in einem anderen Staat führt dazu, daß dieser andere Staat die Gewinne, die der Betriebsstätte wirtschaftlich zuzurechnen sind, besteuern darf. Eine entsprechende Regelung wird regelmäßig in Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart. Das OECD-Musterabkommen enthält in Art. 7 Abs. 1 dieses Prinzip.

 

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