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betriebsunmittelbare Pensionsfonds
ein nicht-rechtsfähiges
Sondervermögen
zur
Ausgliederung
von Vermögenspositionen und
Pensionsrückstellungen
aus der
Bilanz
des Trägerunternehmens. Die
Ausgliederung
der Vermögenspositionen und
Pensionsrückstellungen
bewirkt, dass die
Bilanz
des Trägerunternehmens verkürzt wird (Bilanzschutzfunktion). Die b. P. sind keine
selbständige
Sozialeinrichtung. Sie haben den
Status
eines steuerbefreiten, nicht rechtsfähigen
Sondervermögen
s, das als Einzel-,
Konzern
- oder Gruppeneinrichtung geführt werden kann. Sie erbringen
Leistungen
der Alters-, Invaliditäts- und
Hinterbliebenenversorgung
. Versorgungsleistungen werden
Arbeitnehmer
n und deren
Angehörige
n gewährt. Das
Fondsvermögen
ist an die
Begünstigte
n
verpfändet
. Der b. P. ist Teil des (bisher nicht verwirklichten) im Juli 1998 vorgelegten Reformkonzepts des
Arbeitskreis
es ?
Betriebliche
Pensionsfonds
? beim Bundesminister der
Finanzen
(?Gehrke-
Bericht
?).
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