Rechtliches Ergebnis des Zusammenwirkens von Arbeitgeber und Betriebsrat. Durch sie werden die Fragen, über welche eine Einigung erzielt worden ist, in rechtliche Form gekleidet und auf diese Weise für den einzelnen Betriebsangehörigen verbindlich gemacht. Betriebsvereinbarungen sind, im Gegensatz zu dem häufig einen ganzen Wirtschafts- oder Gewerbezweig erfassenden Tarifvertrag, grundsätzlich auf den Einzelbetrieb beschränkt und erzeugen nicht Berufsrecht, sondern Betriebsrecht. Gegenstand von Betriebsvereinbarungen können grundsätzlich all diejenigen Angelegenheiten sein, welche zum Aufgabenbereich des Betriebsrats gehören und üblicherweise nicht durch Tarifvertrag geregelt werden.