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Betriebsverfassung

Gesamtheit der organisatorischen und inhaltlichen Regelungen zur Gestaltung des Verhältnisses der Mitglieder des Systems ?Betrieb?. In Abgrenzung zum Begriff ?Unternehmen?, der ein privatrechtliches, autonomes ökonomisches System beschreibt, wird unter einem Betrieb ein organisatorisch und räumlich abgrenzbares, offenes, dynamisches, sozio-technisches, ökonomisches System der Wertschöpfung verstanden. Die gesetzlichen Grundlagen der Betriebsverfassung sind v. a. das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Grundgesetz (GG), das Arbeitsvertragsrecht, das Arbeitnehmerschutzrecht, das Sozialrecht, das Berufsbildungsrecht und die Tarifautonomie. Wichtige Organe der Betriebsverfassung sind der Betriebsrat, der Wirtschaftsausschuss und die Betriebsversammlung.

 

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