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Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Dieses Gesetz aus dem Jahre 1972 regelt das vertrauensvolle Zusammenwirken und die innerbetriebliche Ordnung, insbesondere das Recht der Mitbestimmung von Arbeitnehmern und ihren Vertretungen (Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung) sowie die betriebsverfassungsrechtlichen Rechte der Gewerkschaften. Weitere Zusammenhänge: Mitbestimmung.

 

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