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Betriebsvermögensvergleich, unvollständig

(Bilanzierung). Für dieses Gewinnermittlungsverfahren ist § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG maßgebend. Gewinn ist hierbei der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen (BV) am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Betriebsvermögen ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögen (Aktivseite der Bilanz) und den Schulden (Passivseite der Bilanz) des Unternehmens. Betriebsvermögen ist somit das Betriebsreinvermögen (Eigenkapital). Ein Beispiel soll das erläutern: Das Betriebsvermögen eines Gewerbetreibenden beträgt nach der Bilanz zum 31.12.02 80.000 € und nach der Bilanz zum 31.12.01 50.000 €. Im Laufe des Jahres 02 hat der Steuerpflichtige für 20.000 € Waren entnommen und in seinem Haushalt verbraucht. Außerdem hat er von seinem privaten Sparkonto io.000 € abgehoben und auf das betriebliche Bankkonto eingezahlt.

 

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Betriebsvermögensvergleich, vollständig

 

 
     
           
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