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Betriebsvermögensvergleich, unvollständig
(
Bilanzierung
). Für dieses
Gewinnermittlungsverfahren
ist § 4 Abs. 1
Satz
1
EStG
maßgebend.
Gewinn
ist hierbei der
Unterschiedsbetrag
zwischen dem
Betriebsvermögen
(BV) am
Schluss
des
Wirtschaftsjahr
s und dem
Betriebsvermögen
am
Schluss
des vorangegangenen
Wirtschaftsjahr
s, vermehrt um den
Wert
der
Entnahmen
und vermindert um den
Wert
der
Einlagen
.
Betriebsvermögen
ist der
Unterschiedsbetrag
zwischen dem
Vermögen
(
Aktivseite der Bilanz
) und den
Schulden
(
Passivseite der Bilanz
) des
Unternehmen
s.
Betriebsvermögen
ist somit das Betriebsreinvermögen (
Eigenkapital
). Ein Beispiel soll das erläutern: Das
Betriebsvermögen
eines
Gewerbetreibende
n beträgt nach der
Bilanz
zum 31.12.02 80.000 € und nach der
Bilanz
zum 31.12.01 50.000 €. Im Laufe des Jahres 02 hat der
Steuerpflichtige
für 20.000 €
Waren
entnommen und in seinem
Haushalt
verbraucht. Außerdem hat er von seinem
privat
en
Sparkonto
io.000 € abgehoben und auf das
betriebliche
Bankkonto
eingezahlt.
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