Anschaffungspreis
+ Anschaffungsnebenkosten (Kosten des Erwerbs und der Versetzung in die Betriebsbereitschaft)
- Anschaffungskostenminderung (Rabatte, Skonti)
= Anschaffungskosten
(nach § 255 Abs. 1 HGB)
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Materialeinzelkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Sondereinzelkosten der Fertigung
= Wertuntergrenze der Herstellungskosten (nach § 255 Abs. 2 HGB)
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+ Materialgemeinkosten in angemessener Höhe
+ Fertigungsgemeinkosten in angemessener Höhe
+ Werteverzehr des Anlagevermögens in angemessener Höhe
+ Kosten der allgemeinen Verwaltung
+ Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersversorgung
+ Fremdkapitalzinsen (nur in Ausnahmefällen)
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= Wertobergrenze der Herstellungskosten (nach § 255 Abs. 2 u. 3 HGB).