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Bilanzfälschung
begeht, wer die Vermögensoder Schuldenlage im
Unternehmen
wissentlich unvollständig oder falsch darstellt oder entgegen den
gesetzlich
en Vorschriften bewertet (
Bewertung
). Sie ist nach § 400
AktG
strafbar
. Siehe auch
Bilanzverschleierung
.
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