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Bilanzgleichung
Die sogenannte Bilanzgleichung
Aktiva
=
Passiva
beruht auf der
Doppik
von
Buchführung
und
Bilanzierung
. Sie besagt, daß die beiden Seiten der
Bilanz
immer gleich sein müssen. In ihrer
Erweiterung
bedeutet sie, daß die Summe aus
Anlagevermögen
und
Umlaufvermögen
gleich der Summe aus
Eigenkapital
und
Fremdkapital
sein muß.
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