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Bilanzgliederung
Nach den allgemeinen Gliederungsvorschriften gem. § 247
HGB
sind nur das
Anlage
- und
Umlaufvermögen
, das
Eigenkapital
, die
Schulden
sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten
gesondert auszuweisen. Die speziellen Vorschriften fur
Kapitalgesellschaften
(§ 266
HGB
) sehen dagegen eine genauere
Gliederung
vor. Die
herrschende
Meinung
geht davon aus, dass über die
Grundsatz
e ordnungsmaBiger
Buchführung
diese
Regelung
en sinngemäß auch fur Einzelkaufleute und
Personenhandelsgesellschaften
anwendbar sind. Auf der
Aktivseite
wird insbesondere nach steigender
Liquidierbarkeit
und auf der
Passivseite
nach fallender
Fristigkeit
gruppiert. In der folgenden Tabelle wird ein umfassendes Schema für große und
mittelgroße Kapitalgesellschaft
en dargestellt. Dagegen sieht § 266
Abs
. 1
HGB
fur
kleine Kapitalgesellschaft
en nur eine verkürzte
Bilanz
vor, in der nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten
Positionen
enthalten sein müssen.
Gliederung der Bilanz
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Weitere Begriffe :
Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR)
Scoring Modell
Altersversorgung, betriebliche
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