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Bilanzidentität
Grundsatz der Bilanzidentität
Unter Bilanzidentität versteht man die vollkommene Übereinstimmung zweier
Bilanz
en. Sie muß immer gegeben sein zwischen der
Schlußbilanz
eines
Wirtschaftsjahr
es und der
Eröffnungsbilanz
des folgenden
Wirtschaftsjahr
es. Beide
Bilanz
en müssen hinsichtlich der einzelnen
Bilanzposten
identisch sein. Die
Identität
bezieht sich dabei sowohl auf die Menge wie auf den
Wert
der
Wirtschaftsgüter
. Eine Korrektur der
Anfangsbilanz
eines
Wirtschaftsjahr
es ohne gleichzeitige
Berichtigung
der
Schlußbilanz
des vorangegangenen
Wirtschaftsjahr
es ist Grundsätzlich nicht zulässig, da dies eine Durchbrechung des Prinzips der Bilanzidentität wäre. Ein Verstoß gegen die Bilanzidentität stellt im allgemeinen einen Verstoß gegen die Grund sätze ordnungsmäßiger
Buchführung
und ordnungsmäßiger
Bilanzierung
dar.
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