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Bilanzierung
Ansatz von
Vermögensgegenständen
und
Schulden
in der
Bilanz
. Die Bilanzierung bestimmt den
Ausweis
dem Grunde nach, während die
Bewertung
den
Ausweis
der Höhe nach festlegt. Nach dem
Grundsatz der Richtigkeit und Vollständigkeit
(§246 HGB) besteht
Bilanzierungspflicht
für sämtliche, dem bilanzierenden
Unternehmen
zuzurechnenden
Vermögensgegenstände
und
Schulden
, soweit nicht
Bilanzierungsverbot
e oder
Bilanzierungswahlrecht
e zur
Anwendung
kommen.
In der sozialistischen
Wirtschaftslehre
:
Prozeß
zur Erarbeitung von Gleichgewichts- und Proportionalitätsbeziehungen.
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Advanced Planning Systems
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