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Bilanzierungsvorschrift

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses müssen vor den Bewertungsvorschriften zunächst die Ansatzvorschriften beachtet werden, die Aussagen über Aktivierungs- und Passivierungsgebote, über Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte sowie über Aktivierungs- und Passivierungsverbote treffen.

 

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