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Bilanzpolitik

interessenorientierte Bilanzgestaltung durch das Unternehmen, i. d. R., um bei für das Unternehmen wichtigen Gruppen oder Personen einen bestimmten Eindruck zu erwecken (- window dressing). Ansatzpunkte sind vor allem die ausgewiesene Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Wichtigste Ziele der Bilanzpolitik sind Steuerersparnis, Verbesserung der Bonität und Gewinnthesaurierung (Einbehaltung). Die Möglichkeiten der Bilanzpolitik werden durch die gesetzlich fest- gelegten Bewertungsspielräume (- Bewertungsgrundsätze) eingegrenzt.

Zweckorientierte Steuerung des handels- und steuerrechtlichen Jahresergebnisses und der Vermögensdarstellung in Jahresabschluß und Steuerbilanz sowie die Beeinflussung des Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Sie zielt primär auf die Gestaltung der Steuerbelastung des Unternehmens und/oder der für Ausschüttungen an die Gesellschafter zur Verfügung stehenden Beträge. Darüber hinaus kann bezweckt werden, anderen Adressaten des Jahresabschlusses
(wie z.B. Banken, Lieferanten, Arbeitnehmern) ein positives Bild vom Unternehmen zu vermitteln.

Die Bilanzpolitik ist die zielorientierte Gestaltung der Bilanz, wobei sich die Ziele der Bilanzpolitik danach gliedern lassen, ob sie mehr finanzpolitisch oder mehr publizitätspolitisch geprägt sind. Die finanzpolitischen Ziele sind insbesondere die Kapitalerhaltung, die Gewinnpolitik, die Steuerpolitik, die Kreditwürdigkeit. Die publizitätspolitischen Ziele können stärker eine aktive (Offenlegung) oder eine passive Publizität (Verbergung) bevorzugen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die einzelnen Ziele ineinander übergehen können. Insbesondere ist Publizitätspolitik immer auch Finanzpolitik. Die Publizitätspolitik wird auch als formelle und die Finanzpolitik als materielle Bilanzpolitik bezeichnet.

ist die zielgerechte Auswahl und Anwendung von Bilanzierungs, Bewertungs und Ausweiswahlrechten zur interessenbezogenen Gestaltung des Jahresabschlusses. Die Ziele der Bilanzpolitik sind komplex. Sie reichen allgemein von der Beeinflussung des Urteils der Bilanzadressaten (z. B. Eigenkapitalgeber, Kreditinstitute, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer, Fiskus, Gewerkschaften, Verbände, Presse) über die Einhaltung bestimmter Normvorstellungen (z. B. »goldene« Finanzierungsregeln) bis hin zur Reaktion auf in der Vergangenheit geübte Bilanzkritik. Dabei wird zumindest bei Publikumsgesellschaften die Tendenz der Bilanzpolitik in Zeiten des betrieblichen Aufschwungs eher ergebnismindernd, in Zeiten des betriebüchen Abschwungs eher ergebniserhöhend ausgerichtet sein (Phänomen der Dividendenstabilität). Instrumente der Bilanzpolitik bilden neben bestimmten Möglichkeiten von VorStichtagsdispositionen (»Windowdressing«), die insbesondere von verbundenen Unternehmen gern genutzt werden, vor allem die dispositiven Rechnungslegungsvorschriften, allein für Aktiengesellschaften kodifiziert in den S§ 149159 AktG 1965; für die GmbH wird sich eine erstmalige Kodifizierung im Rahmen der 4. EGRichtlinie (Bilanzrichtlinie) ergeben. Die der rechtlichen Grenzen der Bilanzpolitik bilden die gesetzlichen Höchst bzw. Mindestwertvorschriften zum Schutz einzelner Interessengruppen (Gläubiger, Aktionäre) die Grund sätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sowie die Satzung und die Geschäftsordnung. Daneben bestehen ökonomische Grenzen (z. B. Verhältnisse an den Beschaffungs und Absatzmärkten, Produktions oder Dienstleistungsstruktur, » Unternehmensphilosophie«), die die tatsächlichen bilanzpolitischen Möglichkeiten einschränken.

 

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