A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Bilanzrichtlinien-Gesetz
Das Bilanzrichtlinien-
Gesetz
ist das
Gesetz
zur
Durchführung
der Vierten, Siebenten und Achten
Richtlinie
des
Rat
es der
Europäischen Gemeinschaft
en zur Koordinierung des
Gesellschaftsrecht
s vom 19.12.1885 für die
Unternehmungen
in der
Bundesrepublik Deutschland
. Mit der Verabschiedung dieses
Gesetze
s hat der deutsche
Gesetzgeber
die bedeutsamste Reform der Vorschriften der
Rechnungslegung
verwirklicht und damit insbesondere die Mindestvorschrif
t
en für die
Rechnungslegung
der
Kapitalgesellschaften
aufgrund der europäischen
Richtlinien
in das deutsche Recht transformiert. Neben der
Rechnungslegung
der
Kapitalgesellschaften
wurde auch die
Rechnungslegung
der
Personenunternehmungen
grundlegend verändert. Die Vorschriften über die
Rechnungslegung
aller
Unternehmungen
sind im Dritten Buch des
HGB
geregelt, welches die allgemeinen Vorschriften für alle
Kaufleute
und darüber hinaus die speziellen, strengeren Vorschriften für die
Kapitalgesellschaften
enthält. Dabei wurde auch die
Publizitätspflicht
auf die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
ausgedehnt. Die in den Spezialgesetzen, wie
AktG
oder
GmbHG
, vorher enthaltenen Vorschriften entfallen somit und sind einheitlich durch das Bilanzrichtlinien-
Gesetz
im
HGB
normiert. Diese grundlegenden Anderungen betreffen sowohl den
Einzelabschluß
als auch den
Konzernabschluß
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Bilanzrichtlinie
Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG)
Weitere Begriffe :
Monitoring
Entscheidungssubjekt
Zielidentität
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum