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Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG)

Gesetz zur Umsetzung der sog. 4. (Einzelabschluss-), 7. (Konzernabschluss-) und 8. (Prüfer-)Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG) in nationales deutsches Recht, das am 19.12. 1985 verabschiedet wurde und derzeit die wesentlichen in Deutschland geltenden Rechnungslegungsvorschriften enthält. Das BiRiLiG wurde als sog. Artikelgesetz konzipiert, d.h. es änderte in seinen einzelnen Artikeln jeweils die Rechtsvorschriften eines bestimmten Gesetzes. Sein Kernstück war die Neufassung des Dritten Buches („Handelsbücher“) im Handelsgesetzbuch (HGB). In jüngerer Zeit wurde vor allem im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG ) die EU-Verordnung zur Rechnungslegung, die Modernisierungs-, die Schwellenwert- und die Fair-Value-Richtlinie der EU in nationales deutsches Recht umgesetzt. Zielsetzung der Richtlinien der EG bzw. der heutigen EU (Europäischen Union) ist u.a. eine Harmonisierung der Rechnungslegung in Europa. Gesetzesänderungen der deutschen Rechnungslegung sind nur insoweit möglich, als sie materiell nicht gegen die EG- bzw. EU-Richtlinien verstoßen. Die Harmonisierung der Rechnungslegung erfolgt derzeit allerdings weniger europa-, sondern weltweit auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) .

 

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