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Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG)
Gesetz
zur
Umsetzung
der sog. 4. (
Einzelabschluss
-), 7. (
Konzernabschluss
-) und 8. (
Prüfer
-)
Richtlinie
der
Europäischen Gemeinschaft
(
EG
) in nationales deutsches Recht, das am 19.12. 1985 verabschiedet wurde und derzeit die wesentlichen in Deutschland geltenden
Rechnungslegungsvorschriften
enthält. Das
BiRiLiG
wurde als sog. Artikelgesetz konzipiert, d.h. es änderte in seinen einzelnen
Artikel
n jeweils die Rechtsvorschriften eines bestimmten
Gesetze
s. Sein Kernstück war die Neufassung des Dritten Buches („Handelsbücher“) im
Handelsgesetzbuch (HGB)
. In jüngerer Zeit wurde vor allem im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes (
BilReG
) die
EU-Verordnung zur Rechnungslegung
, die Modernisierungs-, die Schwellenwert- und die Fair-
Value
-
Richtlinie
der
EU
in nationales deutsches Recht umgesetzt.
Zielsetzung
der
Richtlinien
der
EG
bzw. der heutigen
EU
(
Europäischen Union
) ist u.a. eine
Harmonisierung
der
Rechnungslegung
in
Europa
. Gesetzesänderungen der deutschen
Rechnungslegung
sind nur insoweit möglich, als sie materiell nicht gegen die
EG
- bzw.
EU-Richtlinien
verstoßen. Die
Harmonisierung
der
Rechnungslegung
erfolgt derzeit allerdings weniger
europa
-, sondern weltweit auf
Basis
der
International Financial Reporting Standards (IFRS)
.
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