Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Bilanzstichtag

Der letzte Kalendertag des Geschäftsjahrs. Zu diesem Termin werden alle Konten abgeschlossen. Vorher werden noch verschiedene Bewertungen vorgenommen, etwa durch Abschreibungen auf Sachanlagen und/oder Forderungen, Bewertung der Vorräte etc. Außerdem sind zu diesem Termin die Verbrauchsmengen der Inventur festzustellen und periodengerechte Abgrenzungen vorzunehmen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG)
Bilanzstrukturregel

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Vignetten-Methode Kapitalgeber Rüstzeit
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum