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Bodensatz
Durchschnittlicher
Anteil
der
Einlagen
, insbesondere der
Sichteinlagen
, über den
Kunden
nicht sofort beziehungsweise nicht innerhalb der vereinbarten
Kündigungsfrist
verfügen. Dieser Teil steht somit längerfristig zur
Verfügung
. Er ist
Grundlage
für die
Fristentransformation
der
Kreditinstitute
.
Trotz der täglichen
Fälligkeit
der
Sichteinlagen
können
Kreditinstitute
davon ausgehen, daß sie einen Teil der ihnen anvertrauten Gelder (
z
.
B
. auf
Girokonten
) für andere
Geschäfte
, beispielsweise das
Kreditgeschäft
, verwenden können. Diesen Teil der Gelder nennt
man
Bodensatz.
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