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Bodensatz

Durchschnittlicher Anteil der Einlagen, insbesondere der Sichteinlagen, über den Kunden nicht sofort beziehungsweise nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist verfügen. Dieser Teil steht somit längerfristig zur Verfügung. Er ist Grundlage für die Fristentransformation der Kreditinstitute.

Trotz der täglichen Fälligkeit der Sichteinlagen können Kreditinstitute davon ausgehen, daß sie einen Teil der ihnen anvertrauten Gelder (z. B. auf Girokonten) für andere Geschäfte, beispielsweise das Kreditgeschäft, verwenden können. Diesen Teil der Gelder nennt man Bodensatz.

 

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