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Börse und Börsenkurs
Börse ist ein besonderer Markt für vertretbare (fungible) Gegenstände, der nach festen Regeln und zu festen vorgegebenen Zeiten stattfindet.
In Deutschland handelt es sich bei den Börsen um staatlich genehmigte Marktveranstaltungen, auf denen sich Kaufleute zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten treffen, um fungible Güter, die nicht körperlich im Börsenraum vorhanden sind, zu handeln (Fungibilität).
Börsenkurs ist der Preis eines Handelsobjektes, der sich an der Börse ergibt.
Arten:
Man unterscheidet Börsen nach der Art der gehandelten Güter in Warenbörsen, Devisenbörsen und Wertpapierbörsen.
(1) Warenbörsen:
Handelsobjekte sind standardisierte Welthandelswaren, die fungibel und haltbar sein müssen. Beispiel: Baumwolle, Getreide, Jute, Kaffee, Tee, Zucker.
(2) Devisenbörsen:
Handelsobjekte sind Guthaben bei ausländischen Banken in ausländischer Währung, kurz: Fremdwährungsguthaben. Sorten (ausländische Banknoten und Münzen) sind keine Devisen, können aber in Devisen umgetauscht werden.
(3) Wertpapierbörsen:
Handelsobjekte sind Anleihen, Aktien , Genußscheine und Optionsscheine. Während die Wertpapiere (Effekten) schon bewußt von den Emittenten als fungible Marktobjekte ausgestattet sind, stellt bei De visen und Waren erst die genaue Definition nach Art, Zahl, Liefer- und Zahlungskonditionen die Vertretbarkeit her.
Beispiel:
Die wirtschaftlich größte Bedeutung haben die acht in Deutschland bestehenden Wertpapierbörsen in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.
Die wichtigste deutsche Börse ist Frankfurt. Sie vereinigt mehr als die Hälfte des Umsatzes aller deutschen Effektenbörsen auf sich und hat auch als Devisenbörse eine überragende Stellung.
Die weltweit bedeutendsten Börsen sind der New York Stock Exchange, die Londoner und die Tokioter Börse.
Hinweis:
Der Börsenkurs als Preis fungibler Waren, Devisen oder Effekten (Wertpapiere) hängt von Angebot und Nachfrage ab. Zeiten steigender Kurse nennt man Hausse, Zeiten fallender Kurse Baisse.
Beim Wertpapierkauf lassen sich Anbieter und Nachfrager von ihren Gewinnerwartungen und Verzinsungsansprüchen leiten. Eine AG kann auch selbst als Anbieter (Beispiel: Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Akti-en) oder Nachfrager (Beispiel: Erwerb eigener Aktien) auftreten. Sie kann den Kurs durch ihre Dividendenpolitik, aber auch durch die Vornahme oder Unterlassung von Kapitalerhöhungen beeinflussen.
Der Börsenkurs eines Wertpapiers kann ausgewiesen werden nach der
- Prozentnotierung als Prozentkurs in Prozenten vom Nennwert, was in Deutschland bei Schuldverschreibungen üblich ist, und nach der
- Stücknotierung als Stückkurs in DM je Stück, was in Deutschland seit 1969 für Aktien obligatorisch ist.
Beispiel (Kurs über Nennwert: Dividendenrendite unter Normaldividende):
Nennwert einer Aktie: 50 DM
Kurs (Prozentnotierung): 400 %
Kurswert 50 DM ? 400%(Stücknotierung)
= 200 DM
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Nominaldividende (% des Nennwertes): 20 %
Dividende (absolut): 10 DM
Dividendenrendite 10 / 200 = 0,05 = 5 %
Der Makler ermittelt aufgrund der Kauf- und Verkaufsangebote börsentäglich Aktienkurse. Dabei handelt es sich um variable Kurse und um Einheitskurse.
- Variabler Kurs:
Er entsteht bei fortlaufender Notierung von Aktien und ausgewählten Rentenpapieren während der gesamten Börsenzeit. Er gilt für größere Abschlüsse mit mindestens 50 Stück einer 50-Mark-Aktie oder 3 000 DM Nennwert bzw. einem Vielfachen davon.
- Einheitskurs (Kassakurs):
Er wird für jedes amtlich notierte Wertpapier börsentäglich festgstellt, und zwar nur einmal zu einer bestimmten Zeit. Er gilt für alle Geschäfte dieses Tages, soweit sie nicht zum variablen Kurs abgerechnet werden.
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