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Börse

hochorganisierte, hinsichtlich Raum, Zeit, Teilnehmer und Ablauf streng geregelte Marktveranstaltung zum Handel ? fungibler (vertretbarer) Güter, die nicht körperlich (an der Börse vorhanden) sind. Handelsgegenstand sind Devisen, Wertpapiere und Rohstoffe. Die Rechtsgrundlage der Börsen bildet das Börsengesetz, sie stehen unter staatlicher Aufsicht. Je nachdem, ob der Abschluss eines Börsengeschäftes und die Erfüllung des Geschäftes zum gleichen Zeitpunkt erfolgen, spricht man von Kassamarktgeschäften oder, falls die Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, von Terminmarktgeschäften.

Die Börse ist ein hochorganisierter, abgegrenzter, ökonomischer Ort, an dem nach festen Regeln fungible Güter (z.Börse Aktien) gehandelt werden. Die Kauf- und Verkaufsorder werden regelmäßig innerhalb einer begrenzten (Handels-)Zeit ausgeführt. Börsen lassen sich nach der Art der gehandelten Güter (Wertpapier-, Devisen-, Warenbörsen
), nach der Geschäftsform (Börsen für Kassageschäfte, Terminbörsen, Optionsbörsen), nach der Marktteilnehmerpräsenz (Präsenz-, Computerbörsen) oder nach dem Börsensitz (Inlands-, Auslandsbörsen) unterscheiden.

ökonomischer Ort, an welchem fungible, abwesende Güter gehandelt werden. Die Marktveranstaltungen finden regelmäßig innerhalb einer begrenzten Zeit statt. Börsen unterscheiden sich nach
(1) der Art der gehandelten Güter in: Wertpapier- oder Effektenbörsen, Devisenbörsen, Warenbörsen und Versicherungsbörsen;
(2) der Geschäftsform; Börsen für Kassageschäfte und Börsen für Termingeschäfte bzw. spezielle Termingeschäfte (Optionsbörsen);
(3) der Präsenz bzw. Nichtpräsenz der am Handel beteiligten Börsenmitglieder am ökonomischen Ort des Handels in: Präsenzbörse und Computerbörse;
(4) dem Sitz der Börse: Inlandsbörse oder Auslandsbörse.

Die Börse ist eine regelmäßig stattfindende Marktveranstaltung für fungible Leistungen. Zur Börse sind nur bestimmte Personen zugelassen. Die Preisbildung vollzieht sich nach normierten Regeln. Nach der Art der gehandelten Leistungen können Devisen-, Waren-, Wertpapier-, Versicherungs- und Frachtenbörsen unterschieden werden.

Die Börse ist eine regelmäßig stattfindende, staatlich genehmigte und beaufsichtigte Marktveranstaltung, die den Abschluß von Geschäften in vertretbaren (fungiblen) Gütern ermöglicht. Der Börsenhandel findet regelmäßig zu bestimmten Börsenzeiten an einem bestimmten Ort statt. Träger der Börse sind private Vereine (Vereinsbörsen) oder die örtlichen Industrie und Handelskammern (Kammerbörsen). Für die Verfassung der deutschen Börse hat der Gesetzgeber Rahmenvorschriften erlassen (Börsengesetz vom 22. 6. 1896 i. d. F. der Bekanntmachung vom 27. 5. 1908), die durch die Börsenordnungen und Geschäftsbedingungen der Börse ergänzt werden. Börsenorgane sind der Börsenvorstand, die Zulassungsstelle für Wertpapiere, die Kursmaklerkammer, der Ehrenausschuß und das Schiedsgericht. Man unterscheidet bei den Börse zwischen Effekten oder Wertpapierbörsen, Devisenbörsen und Warenbörsen. An den 8 deutschen Wertpapierbörsen (Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Harnburg, Hannover, München, Stuttgart) werden bereits in Umlauf gebrachte Teilhaberpapiere, Gläubiger Börsenkurs papiere und Investmentzertifikate gehandelt (Sek und ärmarkt, im Ge gensatz zum Primärmarkt für Neu emissionen). Seit 1970 ist neben dem Kassageschäft das Termingeschäft in Form des Optionshandels wieder eingeführt. Den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Ham burg und München sind die deut schen Devisenbörsen eingegliedert, die die amtlichen Devisenkurse für Auszahlungen (Guthaben bei auslän dischen Banken in ausländischer Währung) feststellen. An Warenbör sen werden Naturprodukte und Roh waren gehandelt. Man unterscheidet warenbörsenähnliche Märkte mit einer beschränkten Fungibilität der Güter (Produktenbörsen) und Wa renterminbörsen mit voller Fungibili tät der Güter.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Die Börse ist ein spezifisch organisierter Markt des Kapitals, auf dem Verkäufer und Vermittler (Börsenmakler) zusammenkommen, um Geschäfte über vertretbare (handelbare, austauschbare) Waren, Wertpapiere, Devisen, Sorten, Frachten, Versicherungen u. a. abzuschließen.

Die Handelsobjekte selbst müssen nicht am Handelsort, der Börse, zur Stelle sein und können auch mehrmals den Eigentümer wechseln, ohne dass eine sachliche Warenbewegung vollzogen wird. Die Geschäfte an der Börse haben zum größten Teil spekulativen Charakter. Börsenspekulation ist die charakteristische Form der Geschäftsbeziehung zur Profiterzielung auf dem Börsenmarkt, die auf der spekulativen Ausnutzung von Kursdifferenzen zwischen den Währungen beim Kauf und Verkauf von Waren, Wertpapieren, Devisen, Sorten, usw. beruht. Börsen sind vorwiegend privatrechtliche Einrichtungen, die einer staatlichen Aufsicht unterliegen. Die wichtigsten Börsenarten sind die Wertpapierbörse oder Effektenbörse, die Geld- und Wechselbörse und die Sorten- und Devisenbörse.

Warenbörsen vermitteln meist eine real vorhandene Ware, für die auch eine reale Nachfrage besteht (z.Börse landwirtschaftliche Güter). Warenterminbörsen vermitteln Kontrakte über die künftige Lieferung einer Ware zu einem bereits in der Gegenwart festgelegten Preis (z.Börse Rohstoffe wie Metalle und Öl); hier steht das Handelsgeschäft, nicht die Nachfragedeckung im Vordergrund.

An Devisenbörsen werden Fremdwährungen gehandelt. In der Bundesrepublik Deutschland wird deren Mittelkurs amtlich an der Börse festgestellt. Den größten Teil des Devisenhandels wickeln die Banken allerdings telefonisch ab.

An Wertpapierbörsen werden Effekten gehandelt. Das sind meist Aktien und Anleihen (Schuldverschreibungen bei Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt) sowie davon abgeleitete Formen, die Termingeschäfte ermöglichen. Für Konzerne und die öffentliche Hand ist die Wertpapierbörse der wichtigste Ort für die Finanzbedarfsdeckung. Die Deutsche Börse AG, Trägerin der Frankfurter Wertpapierbörse, gehört zu rund 81 % deutschen Banken.

Neben den Promptgeschäften (Vertragserfüllung unmittelbar zum oder nach Vertragsabschluß) sind die Termingeschäfte ein wesentlicher Bestandteil der Börsengeschäfte. Termingeschäfte sind Geschäfte bei denen die Ware, Wertpapiere u.s.w. erst zu einem späteren Zeitpunkt abgenommen oder geliefert werden. Termingeschäfte sind in der Regel Spekulationsgeschäfte. Der Käufer eines Termingeschäftes erwartet bis zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung eine steigende Preisentwicklung (er spekuliert auf Hausse), der Verkäufer dagegen rechnet mit einem Fallen der Preise (er spekuliert auf Baisse).

Heute werden maßgeblich mit Computerbörsen (z.Börse XETRA-DAX) die Börsengeschäfte via Bildschirm zwischen Händlern abgewickelt.>Arbitrage, >Baisse, >Börsenspekulation, >Börsenkrach, >Börsenkurs, >Börsenmakler, >Broker, >Chartanalysen, >Computerbörse, >Crash, >DAX, >Derivate, >Deutsche Terminbörse (DTB), >Dow Jones, >Effekten, >Enunission von Effekten, >Euro-Stoxx, >Hausse, >Spekulation

Die Börse ist eine Einrichtung, bei der im Rahmen eines organisierten Marktes (Marktorganisation) Anbieter und Nachfrager nach bestimmten Normen und Grundsätzen zusammengebracht werden.

Börsen werden definiert als Markteinrichtungen, bei denen Käufer und Verkäufer in zeitlicher und örtlicher Konzentration zusammengeführt werden, wobei vertretbare Waren gehandelt werden. Unter vertretbaren Waren sind dabei solche Objekte zu verstehen, die bei gleichbleibender Beschaffenheit nach Zahl, Maß oder Gewicht im Handelsverkehr bestimmt werden und durch jedes andere Gut der gleichen Gattung und Menge ersetzt werden können.

Börsen weisen eine straffe Organisation auf, die abgeschlossenen Geschäfte unterliegen spezifischen Börsengebräuchen. Der Kreis der Marktteilnehmer ist beschränkt. Die Maßnahmen dienen dazu, mit der Börse einen Markt zu schaffen, der schnell, exakt und durch amtliche Preisnotierungen für jeden übersehbar arbeitet (vgl. Seyffert, 1972, S. 487).

Je nach Gegenstand der Börsentätigkeit kann unterschieden werden zwischen:

- Effektenbörsen, auf denen mit Wertpapieren (Aktien, Obligationen, Anleihen, Rentenpapieren) gehandelt wird

- Devisenbörsen, die sich mit dem Austausch fremder Valuta beschäftigen

- Warenbörsen, die als Märkte für Rohstoffe, Metalle und landwirtschaftliche Produkte anzusehen sind. An Warenbörsen ist die Vertretbarkeit der Waren, d.h. genaue Regelung der Beschaffenheit, Qualität und mengenmäßigen Stückelung, von elementarer Wichtigkeit.

- Dienstleistungsbörsen sind weniger verbreitet. Zu ihnen gehören beispielsweise die Frachten- und Versicherungsbörsen von London und New York.

Der zeitliche Wirkungshorizont der abgeschlossenen Geschäfte kommt in der Organisation der Börse als Kassa- bzw. Terminmarkt zum Ausdruck.

 

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