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Börse

hochorganisierte, hinsichtlich Raum, Zeit, Teilnehmer und Ablauf streng geregelte Marktveranstaltung zum Handel – fungibler (vertretbarer) Güter, die nicht körperlich (an der Börse vorhanden) sind. Handelsgegenstand sind Devisen, Wertpapiere und Rohstoffe. Die Rechtsgrundlage der Börsen bildet das Börsengesetz, sie stehen unter staatlicher Aufsicht. Je nachdem, ob der Abschluss eines Börsengeschäftes und die Erfüllung des Geschäftes zum gleichen Zeitpunkt erfolgen, spricht man von Kassamarktgeschäften oder, falls die Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, von Terminmarktgeschäften.

Die Börse ist ein hochorganisierter, abgegrenzter, ökonomischer Ort, an dem nach festen Regeln fungible Güter (z.B. Aktien) gehandelt werden. Die Kauf- und Verkaufsorder werden regelmäßig innerhalb einer begrenzten (Handels-)Zeit ausgeführt. Börsen lassen sich nach der Art der gehandelten Güter (Wertpapier-, Devisen-, Warenbörsen), nach der Geschäftsform (Börsen für Kassageschäfte, Terminbörse
n, Optionsbörsen), nach der Marktteilnehmerpräsenz (Präsenz-, Computerbörsen) oder nach dem Börsensitz (Inlands-, Auslandsbörsen) unterscheiden.

ökonomischer Ort, an welchem fungible, abwesende Güter gehandelt werden. Die Marktveranstaltungen finden regelmäßig innerhalb einer begrenzten Zeit statt. Börsen unterscheiden sich nach
(1) der Art der gehandelten Güter in: Wertpapier- oder Effektenbörsen, Devisenbörsen, Warenbörsen und Versicherungsbörsen;
(2) der Geschäftsform; Börsen für Kassageschäfte und Börsen für Termingeschäfte bzw. spezielle Termingeschäfte (Optionsbörsen);
(3) der Präsenz bzw. Nichtpräsenz der am Handel beteiligten Börsenmitglieder am ökonomischen Ort des Handels in: Präsenzbörse und Computerbörse;
(4) dem Sitz der Börse: Inlandsbörse oder Auslandsbörse.

Die Börse ist eine regelmäßig stattfindende Marktveranstaltung für fungible Leistungen. Zur Börse sind nur bestimmte Personen zugelassen. Die Preisbildung vollzieht sich nach normierten Regeln. Nach der Art der gehandelten Leistungen können Devisen-, Waren-, Wertpapier-, Versicherungs- und Frachtenbörsen unterschieden werden.

Die B. ist eine regelmäßig stattfindende, staatlich genehmigte und beaufsichtigte Marktveranstaltung, die den Abschluß von Geschäften in vertretbaren (fungiblen) Gütern ermöglicht. Der Börsenhandel findet regelmäßig zu bestimmten Börsenzeiten an einem bestimmten Ort statt. Träger der B. sind private Vereine (Vereinsbörsen) oder die örtlichen Industrie und Handelskammern (Kammerbörsen). Für die Verfassung der deutschen B. hat der Gesetzgeber Rahmenvorschriften erlassen (Börsengesetz vom 22. 6. 1896 i. d. F. der Bekanntmachung vom 27. 5. 1908), die durch die Börsenordnungen und Geschäftsbedingungen der B. ergänzt werden. Börsenorgane sind der Börsenvorstand, die Zulassungsstelle für Wertpapiere, die Kursmaklerkammer, der Ehrenausschuß und das Schiedsgericht. Man unterscheidet bei den B. zwischen Effekten oder Wertpapierbörsen, Devisenbörsen und Warenbörsen. An den 8 deutschen Wertpapierbörsen (Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Harnburg, Hannover, München, Stuttgart) werden bereits in Umlauf gebrachte Teilhaberpapiere, Gläubiger Börsenkurs papiere und Investmentzertifikate gehandelt (Sek und ärmarkt, im Ge gensatz zum Primärmarkt für Neu emissionen). Seit 1970 ist neben dem Kassageschäft das Termingeschäft in Form des Optionshandels wieder eingeführt. Den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Ham burg und München sind die deut schen Devisenbörsen eingegliedert, die die amtlichen Devisenkurse für Auszahlungen (Guthaben bei auslän dischen Banken in ausländischer Währung) feststellen. An Warenbör sen werden Naturprodukte und Roh waren gehandelt. Man unterscheidet warenbörsenähnliche Märkte mit einer beschränkten Fungibilität der Güter (Produktenbörsen) und Wa renterminbörsen mit voller Fungibili tät der Güter.

 

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