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Börsenauftrag

Kauf- oder Verkaufsauftrag von Wertpapieren, der in Deutschland per Bank an die Börse gegeben wird. Börsenaufträge müssen u. a. als Angaben enthalten:
? Nennwert bzw. Anzahl der Wertpapierstücke,
? Wertpapierbezeichnung,
? mit Kurslimitierung/ohne Kursvorgabe ( bestens, billigst, Stop-loss-Auftrag, Stop-buy-Auftrag),
? Auftragsgeltungsdauer.

Beauftragung der Bank durch den Kunden, bestimmte Wertpapiere u. a. börsenmässig gehandelte Objekte zu kaufen oder zu verkaufen.

 

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Weitere Begriffe : nicht refinanzierungsfähige Sicherheiten Asociación Latinoamericana de Instituciones Financieras de Desarrollo (ALIDE) Nostrogeschäfte
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