A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Börsenauftrag
Kauf
- oder
Verkaufsauftrag
von
Wertpapiere
n, der in Deutschland
per
Bank
an die
Börse
gegeben wird.
Börsenaufträge
müssen u. a. als Angaben enthalten:
? Nennwert bzw. Anzahl der Wertpapierstücke,
? Wertpapierbezeichnung,
? mit Kurslimitierung/ohne Kursvorgabe (
bestens
,
billigst
,
Stop-loss-Auftrag
,
Stop-buy-Auftrag
),
? Auftragsgeltungsdauer.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Börsenaufsichtsbehörde
Börsenausschuss
Weitere Begriffe :
Commercial Letter of Credit (CLC)
Konzernvermutung
Temporale Variation
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum