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Börsenauftrag

Kauf- oder Verkaufsauftrag von Wertpapieren, der in Deutschland per Bank an die Börse gegeben wird. Börsenaufträge müssen u. a. als Angaben enthalten:
? Nennwert bzw. Anzahl der Wertpapierstücke,
? Wertpapierbezeichnung,
? mit Kurslimitierung/ohne Kursvorgabe ( bestens, billigst, Stop-loss-Auftrag, Stop-buy-Auftrag),
? Auftragsgeltungsdauer.

 

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