Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Börseneinführung

Für die Aufnahme der ersten amtlichen Notierung der zugelassenen Wertpapiere an der Börse (Einführung) hat ein Kreditinstitut (das an dieser Börse mit dem Recht zur Teilnahme am Handel zugelassen sein muß) im Emittentenauftrag dem Börsenvorstand den Zeitpunkt der Einführung sowie die Merkmale der einzuführenden Wertpapiere mitzuteilen. Ist der Emittent ein Kreditinstitut, kann er dies selbst angeben. Soweit Wertpapiere zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt sind, ist ihre Einführung erst nach beendeter Zuteilung möglich.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Börsenbüro
Börseneinführungsprospekt

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Anleihe mit variabler Verzinsung Freiplatzlagerung Schlußbilanz
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum