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Börsengesetz (BörsG)

Gesetz vom 22.6.1896 mit späteren änderungen, insbesondere der am 1.8.1989 in Kraft getretenen änderung zu den Termingeschäften, der Börsenaufsicht und Risikobegrenzung für Computerbörsen. In den sechs Hauptabschnitten werden allgemeine Bestimmungen zu den Organen, die Kursfeststellung, die Zulassung von Maklern und Wertpapieren sowie Strafbestimmungen geregelt. Die änderung vom 22.11.1997 betraf die Anpassung an die Kapitaladäquanzrichtlinie .

 

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