Ferner enthält das Börsengesetz allgemeine Vorschriften über die Gebührenordnungen der Börsen, über die Feststellung des Börsenpreises und das Kursmaklerwesen. Es werden Regelungen zum Terminhandel getroffen sowie zu den Vorschriften für die Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Börsenhandel. Im einzelnen gliedert sich das Börsengesetz in folgende sechs Abschnitte: