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Börsenkursermittlung

Der Börsenkurs oder Börsenpreis ist der amtlich festgestellte Preis einer an der Börse zugelassenen Ware oder eines Wertpapiers. Er wird nach der Verordnung über die Feststellung des Börsenpreises von Wertpapieren vom 17.04.1967 festgelegt. Börsenkurse werden als Stückkurse für Aktien (in EUR je Stück) und als Prozentkurse für festverzinsliche Wertpapiere (in EUR je 100 EUR Nennwert) notiert.

Der Makler bestimmt jenen Kurs, der die Zahl der Stücke maximiert, die den Eigentümer wechseln. Der Kurs entspricht dann dem Preis auf einem polypolistischen Markt, einem Markt mit vielen Anbietern und Nachfragern.

Als Leitlinie
für die Kursermittlung wird auch oft die Umsatzmaximierung genannt (Umsatz = Wertgröße, Absatz = Mengengröße). Fast immer folgen dann aber Beispiele, die die Ermittlung der größtmöglichen Zahl von Käufen und Verkäufen (stückbezogen) zum Inhalt haben.

Ein Käufer (Verkäufer) nimmt im allgemeinen eine wertmäßige Begrenzung seines Auftrages vor, setzt also einen Höchstpreis (Mindestpreis), der nicht überschritten (unterschritten) werden darf. Ein Verzicht auf eine Limitierung ist äußerst gefährlich. Falls nämlich der Verkäufer sein Wertpapier "bestens" veräußert, so verkauft er es zu jedem beliebigen Kurs, im Extremfall auch zum Kurs Null. Erwirbt der Käufer ein Papier "billigst", wie der entsprechende Fachausdruck der Börsensprache lautet, so kauft er zu jedem Kurs, auch wenn sich dieser über Nacht verdoppeln sollte.

Beispiel:
Man ermittle den Kurs der Aktien der Chemie AG. Dem Kursmakler liegen an einem bestimmten Tage die folgenden limitierten Kauf- und Verkauforders für Aktien der Chemie AG vor:


vorliegende Aufträge

Verkauforders : Kauforders :
Stück | Limit (EUR) Stück | Limit (EUR)
---------------------------------------
30 65 20 95
20 70 20 90
15 75 15 85
25 85 15 80
15 70





Tabellarische Kursermittlung

Kurs (EUR) | Angebot | Nachfrage (Stück) | Absatz
---------------------------------------
65 30 85 30
70 50 85 50
75 65 70 65
---------------------------------------
80 65 70 65
---------------------------------------
85 90 55 55
90 90 40 40
95 90 20 20


Notiert der Börsenmakler den Kurs in Höhe des Gleichgewichtspreises von 80 EUR je Aktie, dann wechselt die maximale Zahl von 65 Stück der Chemie-Aktien den Eigentümer (Einheitskurs und Kurszusätze).

 

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