Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Börsensegmente

(Amtlicher Markt) Börsensegment der zum Amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere . Die Börsenzulassung von Wertpapieren zum Amtlichen Handel erfolgt bei bestimmten Wertpapieren kraft Börsenzulassung (§ 41 BörsG). Bei allen übrigen Wertpapieren erfolgt die Zulassung durch die Zulassungsstelle auf Basis der Börsenzulassungs-Verordnung (BörszulV).
Die wesentlichen Zulassungsvoraussetzungen zum Amtlichen Handel durch die Zulassungsstelle sind:
? Mindestbestandsdauer des Unternehmens vor Einführung: 3 Jahre (§ 3(1) BörszulV);
? Mindestkurswert der einzuführenden Aktien 2,5 Mio. DM (§ 2(1) BörszulV);
? Mindeststreuung des Kapitals im Publikum 25% (§ 9(1) BörszulV).

Dem Zulassungsantrag ist gem. § 13(1) BörszulV ein Prospekt beizufügen, an den gem. § 45 BörsG ggf. eine Haftung geknüpft ist. Auch Wertpapiere, die im Geregelten Markt und im Freiverkehr gehandelt werden, bedürfen einer Zulassung zum Handel. Allerdings sind hier im Vergleich
zum amtlichen Handel die Zulassungskriterien nicht so streng. Der Amtliche Handel unterliegt außerdem im Vergleich zu den anderen beiden Börsensegmenten besonders strenger staatlicher Beaufsichtigung. Aus diesen Gründen bildet der Amtliche Handel das erste Börsensegment (1. Markt).Die Bedeutung des Amtlichen Handels im Vergleich zum Geregelten Markt und Freiverkehr zeigt die Tabelle.


Anzahl der an deutschen Börsen gehandelten Wertpapiere 1

Amtlicher Handel Geregelter Markt Freiverkehr Gesamtzahl

Aktien insgesamt 755 194 869 1 818
davon: inländische 522 173 117 812
ausländische 233 21 752 1.006
Festverzinsliche Wertpapiere insgesamt 15.112 6.942 226 22.280
davon: inländische 14.199 6.899 148 21.246
internationale Anleihen 913 43 78 1.034
Optionsscheine insgesamt 402 493 3.680 4.575
davon: inländische 2 339 493 3.511 4.343
ausländische 63 169 232
Gesamtzahl 16.269 7.629 4.775 28.673


Quelle: Deutsche Börse AG, Fact Book.
Anzahl der an deutschen Börsen gehandelten Wertpapiere

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Börsenschluss
Börsenteilnehmer

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Bullwhip-Effekt Mengenseite der Kosten Normstrategien
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum