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Börsensegmente
(
Amtlicher Markt
) Börsensegment der zum
Amtlichen Handel
zugelassenen
Wertpapiere
. Die
Börsenzulassung von Wertpapieren
zum
Amtlichen Handel
erfolgt bei bestimmten
Wertpapiere
n kraft
Börsenzulassung
(§ 41
BörsG
). Bei allen übrigen
Wertpapiere
n erfolgt die
Zulassung
durch die
Zulassungsstelle
auf
Basis
der
Börsenzulassungs-Verordnung
(BörszulV).
Die wesentlichen Zulassungsvoraussetzungen zum
Amtlichen Handel
durch die
Zulassungsstelle
sind:
? Mindestbestandsdauer des
Unternehmen
s vor
Einführung
: 3 Jahre (§ 3(1) BörszulV);
? Mindestkurswert der einzuführenden
Aktien
2,5 Mio. DM (§ 2(1) BörszulV);
? Mindeststreuung des
Kapital
s im
Publikum
25% (§ 9(1) BörszulV).
Dem Zulassungsantrag ist gem. § 13(1) BörszulV ein
Prospekt
beizufügen, an den gem. § 45
BörsG
ggf. eine
Haftung
geknüpft ist. Auch
Wertpapiere
, die im
Geregelten Markt
und im
Freiverkehr
gehandelt werden, bedürfen einer
Zulassung
zum
Handel
. Allerdings sind hier im
Vergleich
zum
amtlichen Handel
die Zulassungskriterien nicht so streng. Der
Amtliche
Handel
unterliegt außerdem im
Vergleich
zu den anderen beiden Börsensegmenten besonders strenger staatlicher Beaufsichtigung. Aus diesen Gründen bildet der
Amtliche
Handel
das erste Börsensegment (1.
Markt
).Die Bedeutung des
Amtlichen Handel
s im
Vergleich
zum
Geregelten Markt
und
Freiverkehr
zeigt die Tabelle.
Anzahl der an deutschen
Börsen
gehandelten
Wertpapiere
1
Amtlicher Handel Geregelter Markt Freiverkehr Gesamtzahl
Aktien
insgesamt 755 194 869 1 818
davon: inländische 522 173 117 812
ausländische 233 21 752 1.006
Festverzinsliche Wertpapiere
insgesamt 15.112 6.942 226 22.280
davon: inländische 14.199 6.899 148 21.246
internationale Anleihen 913 43 78 1.034
Optionsscheine
insgesamt 402 493 3.680 4.575
davon: inländische 2 339 493 3.511 4.343
ausländische 63 169 232
Gesamtzahl 16.269 7.629 4.775 28.673
Quelle
:
Deutsche Börse AG
, Fact Book.
Anzahl der an deutschen
Börsen
gehandelten
Wertpapiere
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