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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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brancheneinheitlicher Standardtarif

In der Gesundheitswirtschaft: Damit der Krankenversicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung (PKV) auch im Alter noch finanzierbar ist, muss die PKV u.a. Versicherten nach Vollendung des 65. Lebensjahres unter bestimmten Versicherungsvoraussetzungen einen brancheneinheitlichen Standardtarif anbieten. Dieser erfüllt somit eine soziale Schutzfunktion in der PKV. Das Leistungspaket des Tarifs muss den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Krankheit vergleichbar und darf nicht teurer sein als der durchschnittliche Höchstbetrag der GKV. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz für alle Einwohner zum 1. Januar 2009 vor (Versicherungspflicht). Deshalb wird zum 1. Januar 2009 ein Basistarif in der PKV eingeführt, der den Standardtarif ersetzt. Nichtversicherte, die dem System der PKV zuzuordnen sind, können sich schon ab dem 1. Juli 2007 privat krankenversichern. Dann allerdings zu den Bedingungen des Standardtarifs. § 315 SGB V



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