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Buchführungsverfahren

Techniken, die die Erfassung und Bearbeitung der Geschäftsvorfälle in der Buchführung regeln. Dabei kann in konventionelle und EDV-gestützte Verfahren unterschieden werden. Die konventionellen Buchführungsverfahren lassen sich nach der äußeren Ausgestaltung der Bücher unterteilen in: (1) übertragungsbuchführung, hier werden die Geschäftsvorfälle in Büchern erfasst, und zwar zunächst chronologisch im Grundbuch ( Buchhaltung ), von dem sie dann in die Sachkonten des Hauptbuchs übertragen werden. (2) Lose-Blatt-Buchführung, bei der Grundbuch, Hauptbuch und Nebenbücher im Wege der Durchschrift in einem Arbeitsgang erstellt werden. (3) Offene-Posten-Buchführung, bei der die Führung der Nebenbücher, insbesondere der Debitoren- und Kreditorenbuchführung, durch einen beleg- oder datenmäßigen Nachweis der jeweils offenen Posten ersetzt wird. Zu diesem Zweck werden die Belege von noch nicht beglichenen Rechnungen (Eingangs- oder Ausgangsrechnungen) getrennt von bereits beglichenen Rechnungen abgelegt. Diese Art der Aufbewahrung ersetzt die eigentliche Verbuchung
, d.h. den Buchungssatz. Sie ist sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht zulässig (§239IV HGB und §146 V AO). Die konventionellen Buchführungsverfahren werden in der Praxis zunehmend durch EDV-gestützte Verfahren ersetzt bzw. ergänzt. Dabei ist die manuelle Tätigkeit weitgehend auf die Belegsammlung, -prüfung, -vorkontierung und -eingabe beschränkt, die einzelnen Buchungsschritte werden dagegen automatisch durchgeführt. Nach §239IV HGB und §146 V AO sind EDV-gestützte Buchführungssysteme zugelassen, sofern sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können.

 

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