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bürgerlicher Kauf
bürgerlicher
Kauf
(
Gg
s.
Handelskauf
) heißt ein
Kaufvertrag
zwischen zwei Nicht-
Kaufleute
n (
z
.
B
. Privatmann Schlaumann verkauft seinen PKW an Privatmann Willi Petersen).
Rechtsgrundlage
ist nur das
Bürgerliche Gesetzbuch
.
Gegensatz zum -
Handelskauf
:
Kauf
, der unter
Privatperson
en stattfindet und der sich nach BGB regelt.
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