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bürgerlicher Kauf

bürgerlicher Kauf (Ggs. Handelskauf) heißt ein Kaufvertrag zwischen zwei Nicht-Kaufleuten (z. B. Privatmann Schlaumann verkauft seinen PKW an Privatmann Willi Petersen). Rechtsgrundlage ist nur das Bürgerliche Gesetzbuch.

Gegensatz zum - Handelskauf: Kauf, der unter Privatpersonen stattfindet und der sich nach BGB regelt.

 

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