von Zuschüssen zur Beteiligung auf ausgewählten internationalen Messen und Ausstellungen sowie regionalen Fachausstellungen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik stattfinden und vom BMWi als förderungswürdig anerkannt sind; Filmförderung.
- Einfuhrregelungen:
Das BAW erteilt bei der Einfuhr von nicht liberalisierten Waren des gewerblichen Sektors Einfuhrgenehmigungen und überwacht die mengen- und wertmäßig beschränkten Einfuhren, insbesondere auf dem Sektor Textil und Bekleidung nach den Vorschriften des Welttextilabkommens (WTA); das BAW ist die Zentralstelle zur Aufklärung und Verhinderung von Umgehungseinfuhren auf dem textilen Sektor;
es ist Genehmigungs- und Überwachungsstelle für die Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlprodukte sowie für Fluorchlorkohlenwasserstoffe; das BAW wertet bei der Einfuhr von liberalisierten Waren Mengen aus den Bereichen Erdöl, Erdgas und mineralische Brennstoffe aus.
- Energieversorgung:
Das BAW regelt die Absatzförderungdeutscher Kohle;
es erteilt Genehmigungen für die Errichtung von Heizölkraftwerken sowie für den Einsatz von Heizöl bei Kraftwerken; es gewährt Absatzhilfen für den Kohlebergbau und den Stahlbereich aus öffentlichen Mitteln und stellt darüber hinaus Anpassungshilfen bereit; zur Absatzförderung von Kokskohle, Einblaskohle und Hochofenkoks werden Zuschüsse gewährt; das BAW erstellt Meldungen für die Internationale Energie-Agentur (IEA) bezüglich der deutschen Versorgungslage sowie über aktuelle Entwicklungen auf dem deutschen Mineralölmarkt;
es erteilt Genehmigungen von Einfuhrverträgen für Erdgas mit einer Lieferzeit von mehr als 24 Monaten.
- Berichtswesen:
Das BAW führt eine Totalerhebung bei den Betrieben der Nichteisen- und Edelmetallwirtschaft, des Nichteisenmetallhandels und angrenzender Wirtschaftszweige durch; Das BAW führt Verwaltungsstatistiken in den Bereichen Textil, Mineralöl und Film.