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Bundesanstalt für Arbeit (BA)

selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Sitz der BA ist Nürnberg, sie ist untergliedert in zehn Landesarbeitsämter und 181 Arbeitsämter (2002). Die Aufgaben der BA erstrecken sich auf Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Schlechtwetter- und Kurzarbeitergeld sowie die im SGB III genannten Bereiche.

mit Sitz in Nürnberg, hat im wesentlichen folgende Aufgaben: 1. Arbeitsvermittlung. Die BA hat das alleinige Monopol zur Arbeitsvermittlung, die sie über die nachgeordneten Landesarbeitsämter und örtlichen Arbeitsämter wahrnimmt. Ausnahmen gibt es nur bei Führungskräften. Ein Zwang für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich der Vermittlung eines Arbeitsamts zu bedienen, besteht jedoch nicht (Stellenanzeigen!). 2. Leistungen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe) und verwandte Leistungen. 3. Förderung der beruflichen Bildung (Berufsberatung, Berufsforderung, berufliche Fortbildung) 4. Leistungen zur Rehabilitation usw. Die Aufsicht über die BA hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

 

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