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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Durch das 4.
Finanzmarktfördergesetz
2002 eingesetzte Bundesbehörde zur
überwachung
von
Kurs
- und Marktpreismanipulationen an einer
Börse
. Die
Kontrolle
von
außerbörslich
en
Geschäfte
n (
Over the Counter (OTC)
) obliegt den Länderbehörden. Unter dem Dach der neuen
Anstalt
sind nun die
Aufgabe
n der ehemaligen
Bundesaufsichtsämter
für
Kreditwesen
(
BAKred
), des
Versicherungswesen
s (
BAV
) und des
Wertpapierhandel
s (
BAWe
) zusammengefasst. Damit existiert in Deutschland eine staatliche
Aufsicht
über
Kreditinstitute
,
Finanzdienstleistungsinstitute
und
Versicherungsunternehmen
, die übergreifend den
Finanzmarkt
beaufsichtigt. Die
BaFin
ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare
Anstalt des öffentlichen Rechts
im
Geschäftsbereich
des Bundesministeriums der
Finanzen
. Sie hat ihren Dienstsitz in Bonn und Frankfurt am Main.
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