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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Durch das 4. Finanzmarktfördergesetz 2002 eingesetzte Bundesbehörde zur überwachung von Kurs- und Marktpreismanipulationen an einer Börse . Die Kontrolle von außerbörslichen Geschäften ( Over the Counter (OTC) ) obliegt den Länderbehörden. Unter dem Dach der neuen Anstalt sind nun die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen (BAKred), des Versicherungswesens (BAV) und des Wertpapierhandels (BAWe) zusammengefasst. Damit existiert in Deutschland eine staatliche Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen, die übergreifend den Finanzmarkt beaufsichtigt. Die BaFin ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Sie hat ihren Dienstsitz in Bonn und Frankfurt am Main.

 

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