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Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK)

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) heißt die Behörde (ab Jahr 2000 mit Sitz in Bonn), die die Aufsicht über die deutschen Banken ausübt. Das BAK soll dafür sorgen. dass das Bankwesen in Deutschland funktioniert; Missständen soll entgegengewirkt werden. die die Sicherheit der den Banken anvertrauten Vermögenswerte gefährden. Das BAK arbeitet auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes (KWG). Im KWG ist bestimmt, dass Banken zum Geschäftsbetrieb zugelassen werden müssen. Bei ihrer Tätigkeit müssen sie etliche Grenzen beachten und sind in vielerlei Hinsicht auskunftsund meldepflichtig. So soll dem Zusammenbruch von Banken entgegengewirkt werden.

mit Sitz in Berlin. Ihm obliegt die Bankenaufsicht in der Bundesrepublik. Es ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Geschichtliche Entwicklung: Bankenkrise von 1931 (Zusammenbruch der Österreichischen Credit-Anstalt und dadurch der Darmstädter- und Nationalbank (Danatbank) und Dresdner Bank); deshalb NotVO vom 19.9.1931 zur Bankenaufsicht, ausgeübt durch den Reichskommissar für das Bankgewerbe; 1934 Aufsichtsamt für das Kreditwesen; nach 1945 Bankenaufsicht durch Wirt-schafts- und Finanzminister der Bundesländer; ab 1957 durch Deutsche Bundesbank; seit 1962 durch BAK und Bundesbank.

 

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