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Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK)
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
(
BAK
) heißt die
Behörde
(ab Jahr 2000 mit
Sitz
in Bonn), die die
Aufsicht
über die
deutschen Bank
en ausübt. Das
BAK
soll dafür sorgen. dass das
Bankwesen
in
Deutschland
funktioniert; Missständen soll entgegengewirkt werden. die die
Sicherheit
der den
Banken
anvertrauten
Vermögenswerte
gefährden. Das
BAK
arbeitet auf der
Grundlage
des
Kreditwesengesetz
es (
KWG
). Im
KWG
ist bestimmt, dass
Banken
zum
Geschäftsbetrieb
zugelassen werden müssen. Bei ihrer
Tätigkeit
müssen sie etliche Grenzen beachten und sind in vielerlei Hinsicht auskunftsund meldepflichtig. So soll dem Zusammenbruch von
Banken
entgegengewirkt werden.
mit
Sitz
in Berlin. Ihm obliegt die
Bankenaufsicht
in der Bundesrepublik. Es ist eine
selbständige
Bundesoberbehörde
im
Geschäftsbereich
des Bundesministers für
Wirtschaft
. Geschichtliche
Entwicklung
:
Bankenkrise
von 1931 (Zusammenbruch der Österreichischen Credit-
Anstalt
und dadurch der Darmstädter- und Nationalbank (Danatbank) und Dresdner
Bank
); deshalb NotVO vom 19.9.1931 zur
Bankenaufsicht
, ausgeübt durch den Reichskommissar für das
Bankgewerbe
; 1934
Aufsichtsamt
für das
Kreditwesen
; nach 1945
Bankenaufsicht
durch
Wirt
-schafts- und Finanzminister der Bundesländer; ab 1957 durch
Deutsche Bundesbank
; seit 1962 durch
BAK
und
Bundesbank
.
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