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Bundesbank/Deutsche Bundesbank
Bundesbank
/
Deutsche Bundesbank
Gem. Art. 88
Grundgesetz
wurde 1957 die
Deutsche Bundesbank
errichtet. Sie ist als
Zentralbank
(
Bank des Staates
und
Bank der Banken
) aus der
Verschmelzung
und Umgestaltung der
Bank Deutscher Länder
und der bis 1957
rechtlich
selbstständigen
Landeszentralbanken
entstanden. Die
Deutsche Bundesbank
ist eine bundesunmittelbare
juristische Person
des
öffentlichen Recht
s mit
Sitz
in Frankfurt am Main. Das
Grundkapital
beträgt 5 Mrd. DM. Die
Deutsche Bundesbank
ist als
Zentralbank
Deutschland
s neben den anderen 10
Zentralbank
en der Teilnehmerländer der
Europäischen Währungsunion
(
EWU
) integraler
Bestandteil
des Europäischen
Systems
der
Zentralbank
en (
ESZB
). Sie ist -wie die anderen nationalen
Notenbanken
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