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Bundesbank/Deutsche Bundesbank

Bundesbank/Deutsche Bundesbank Gem. Art. 88 Grundgesetz wurde 1957 die Deutsche Bundesbank errichtet. Sie ist als Zentralbank (Bank des Staates und Bank der Banken) aus der Verschmelzung und Umgestaltung der Bank Deutscher Länder und der bis 1957 rechtlich selbstständigen Landeszentralbanken entstanden. Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main. Das Grundkapital beträgt 5 Mrd. DM. Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank Deutschlands neben den anderen 10 Zentralbanken der Teilnehmerländer der Europäischen Währungsunion (EWU) integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Sie ist -wie die anderen nationalen Notenbanken

 

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