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Bundesbank-Liquiditäts-U-Schätze (Bulis)

unverzinsliche Schatzanweisungen, die die Deutsche Bundesbank gem. § 42 BBankG ausschließlich zu geldpolitischen Zwecken begeben kann. Das Gesamtvolumen ist auf 50 Mrd. DM begrenzt. Diese Geldmarktpapiere sind zwar rechtlich Schatzanweisungen der Bundesrepublik Deutschland, wirtschaftlich ist jedoch die Deutsche Bundesbank die Schuldnerin. Sie leistet damit die jeweiligen Zins- und mTilgungsdienste.
Bundesbank-mLiquiditäts-U-Schätze wurden bislang lediglich über einen Zeitraum von zwei Jahren (1992-1994) begeben. Die Titel wiesen zuletzt ausschließlich Laufzeiten von 6 Monaten auf. Vor dem 30. 12. 93 erfolgte eine Emission in den Laufzeitsegmenten von 3, 6 sowie 9 Monaten. Die Bulis wurden in einer Mindeststückelung von 500.000,? DM emittiert. Die Emission der abgezinsten Titel, die bei Einlösung zu 100% getilgt wurden, erfolgte im Zinstenderverfahren (Tenderverfahren). In die Geldmarktregulierung durch die Bundesbank waren
die Bulis nicht einbezogen. Auch ein vorzeitiger Rückkauf durch die Emittentin erfolgte nicht und an den Börsen wurden Bundesbank-Liquiditäts-U-Schätze nicht notiert. Dennoch existierte ein funktionierender Sekundärmarkt. Üblich waren Tranchen von 50 Mio. DM und darüber.
Auf Grund eines entsprechenden Zentralbankratbeschlusses wurde die Emission der Bulis nach der Semptember-Auktion 1994 eingestellt. Das Volumen der umlaufenden Titel belief sich zuletzt auf 21,6 Mrd. DM.

 

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