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Bundesbank

Siehe auch: Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank ist als nationale Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland in das System der Europäischen Zentralbanken integriert. Zu ihren Aufgaben gehört die Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems, die Abwicklung des nationalen und internationalen Banken-Zahlungsverkehrs, die Ausgabe von Bargeld (Noten) sowie die Mitwirkung bei der Bankenaufsicht.

Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde 1957 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die Bundesbank beschäftigt deutschlandweit etwa 16.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das oberste Beschlußorgan der Bundesbank ist der Zentralbankrat. Das Exekutivorgan der Deutschen Bundesbank ist das Direktorium, dem neben dem Bundesbankpräsidenten und dem Vizepräsidenten bis maximal sechs weitere Mitglieder angehören. Die Mitglieder
des Direktoriums werden von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt. Ihre Amtsdauer beträgt acht Jahre. Neben dem Direktorium wird der Zentralbankrat auch von den Präsidenten der Landeszentralbanken gebildet.

Als Zentralbank übt die Deutsche Bundesbank vier zentrale Funktionen aus. Zum einen ist sie die deutsche Notenbank, das heißt, sie ist zur Ausgabe von Banknoten berechtigt. Diese Ausgabe zu genehmigen ist jedoch innerhalb der Europäischen Währungsunion alleiniges Recht der Europäischen Zentralbank.

Bevölkerung und Wirtschaft müssen ständig über ausreichende Zahlungsmittel verfügen können. Zu diesem Zweck gibt die Bundesbank nicht nur regelmäßig neue Banknoten aus. Sie ist auch zuständig für das regelmäßige Aussortieren ungültiger oder beschädigter Banknoten und ihren Ersatz, für die Kontrolle auf Falschgeld sowie für das Organisieren des Einzugs von Noten, wenn der Schein mit dem entsprechenden Notenwert sein Aussehen verändern wird.

Die Bundesbank gibt acht Banknoten heraus: Geldscheine zu fünf, zehn, 20, 50, 100, 200, 500 und 1000 Mark. Bis zur Ausgabe von Euro-Banknoten und Münzen am 01.01.2002 bleibt die D-Mark das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland.

Eine weitere Funktion der Bundesbank als Zentralbank ist die Funktion als Bank der Banken. Alle Kreditinstitute müssen bei der Deutschen Bundesbank ein Guthaben unterhalten, die sogenannten Mindestreserven. Diese Mindestreserven dienen dazu, die Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Instituts zu sichern. Als Bank der Banken übt die Bundesbank auch eine Aufsicht über die Kreditinstitute und Finanzdienstleister aus, und zwar in Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.

Des weiteren ist die Bundesbank die Hausbank des Bundes (Bank des Staates). Sie ist das kontoführende Institut der öffentlichen Haushalte und wickelt deren Zahlungsverkehr ab.

Bund und auch Länder unterstützt die Bundesbank bei der Kreditaufnahme am Kapitalmarkt. Sie selbst darf jedoch dem Staat keine Kredite gewähren.

Die vierte Funktion der Bundesbank ist die Verwaltung der Währungsreserven. Dazu gehören nicht etwa nur die Goldbestände, sondern auch Guthaben in Dollar bei ausländischen Banken. Die Währungsreserven des Bundes gewinnbringend anzulegen, ist eine Aufgabe der Bundesbank. Auch Forderungen der Bundesbank gegenüber Dritten zählen zu den Währungsreserven, z.B. Forderungen gegenüber dem Internationalen Währungsfonds (IWF).

 

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