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bundesbankfähige Wechsel

1. Begriff: Im Rahmen des bis zum 31. 12. 1998 möglichen Diskontgeschäfts von der Deutschen Bundesbank angekaufte Wechsel, die bestimmten, von der Bundesbank festgelegten Anforderungen genügten. ? 2. Inlandswechsel: Diese mussten auf Deutsche Mark lauten, im Bundesgebiet zahlbar sein und die sachlichen und förmlichen Voraussetzungen für den Ankauf erfüllen. Der Bezogene muss im Bundesgebiet ansässig sein. ? 3. Auslandswechsel mussten auf eine Person oder Personenvereinigung im Ausland gezogen und von ihr akzeptiert oder als eigene Wechsel ausgestellt worden sein und den Bestimmungen der Deutschen Bundesbank (insbesondere hinsichtlich Währung und Zahlbarstellung) entsprechen. ? 4. Generelle Anforderungen: Aus dem Wechsel mussten mindestens drei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften. Die Bundesbank
konnte sich mit zwei Unterschriften begnügen, wenn die Sicherheit des Wechsels in anderer Weise gewährleistet war. Die Wechsel sollten gute Handelswechsel sein, d. h. sie sollten aufgrund von Warengeschäften oder Dienstleistungen zwischen Unternehmen und/oder wirtschaftlich Selbständigen begeben worden sein. Die Wechsel durften beim Ankauf eine Laufzeit von höchstens drei Monaten haben und mussten eine Mindestlaufzeit von 10 Kalendertagen bis zum Verfalltag aufweisen. Das Indossament des Kreditinstituts musste ein Vollindossament sein.

Vgl. auch: Wechsel, Beleihung

 

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