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bundesbankfähige Wechsel
1. Begriff: Im Rahmen des bis zum 31. 12. 1998 möglichen
Diskontgeschäft
s von der
Deutschen Bundesbank
angekaufte
Wechsel
, die bestimmten, von der
Bundesbank
festgelegten
Anforderungen
genügten. ? 2. Inlandswechsel: Diese mussten auf
Deutsche Mark
lauten, im
Bundesgebiet
zahlbar
sein und die sachlichen und förmlichen Voraussetzungen für den
Ankauf
erfüllen. Der
Bezogene
muss im
Bundesgebiet
ansässig sein. ? 3.
Auslandswechsel
mussten auf eine Person oder
Personenvereinigung
im
Ausland
gezogen und von ihr akzeptiert oder als eigene
Wechsel
ausgestellt worden sein und den Bestimmungen der
Deutschen Bundesbank
(insbesondere hinsichtlich
Währung
und Zahlbarstellung) entsprechen. ? 4. Generelle
Anforderungen
: Aus dem
Wechsel
mussten mindestens drei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften. Die
Bundesbank
konnte sich mit zwei
Unterschrift
en begnügen, wenn die
Sicherheit
des
Wechsel
s in anderer Weise gewährleistet war. Die
Wechsel
sollten gute
Handelswechsel
sein, d. h. sie sollten aufgrund von
Warengeschäfte
n oder
Dienstleistungen
zwischen
Unternehmen
und/oder
wirtschaftlich
Selbständige
n begeben worden sein. Die
Wechsel
durften beim
Ankauf
eine
Laufzeit
von höchstens drei Monaten haben und mussten eine
Mindestlaufzeit
von 10 Kalendertagen bis zum
Verfalltag
aufweisen. Das
Indossament
des
Kreditinstitut
s musste ein
Vollindossament
sein.
Vgl. auch:
Wechsel, Beleihung
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